Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung nun neue Maßnahmen zur Einschränkung der Weihnachtsbeleuchtung genehmigt, wobei die Anliegen des Gemeindenverbands Berücksichtigung fanden.<BR /><BR />„Ziel ist es, auch mit dieser Regelung die Qualität der öffentlichen Beleuchtung zu verbessern, die Energieverschwendung einzudämmen und auf eine nachhaltige Beleuchtung zu setzen: Dies trägt zum Klimaschutz bei, garantiert ökonomische Einsparungen und kommt der Biodiversität zugute“, betonte Landeshauptmann Arno Kompatscher heute in der Pressekonferenz nach der Sitzung der Landesregierung. <BR /><BR />„Mit diesen 3 Maßnahmen, die mit dem Gemeindenverband abgestimmt sind, wollen wir den Stromverbrauch um mindestens 30 Prozent senken, wobei die Gemeinden selbst entscheiden können, wie sie dieses Ziel erreichen“, sagte der Landeshauptmann. <h3> Stromverbrauch um 30 Prozent senken</h3>Die heute beschlossenen Maßnahmen betreffen nicht die private, sondern ausschließlich die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung. Diese ist nur im Zeitraum vom 25. November bis 6. Jänner erlaubt, und nicht vom 15. November bis 15. Jänner. Die öffentliche Weihnachtsbeleuchtung muss mindestens zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ausgeschaltet sein. Die einjährige Frist zur Umrüstung der Anlagen für die Weihnachtsbeleuchtung entfällt. <BR /><BR />Darüber hinaus sieht der Beschluss vor, dass in Fällen, in denen die Weihnachtsbeleuchtung an die Straßenbeleuchtung angeschlossen ist und es kurzfristig nicht möglich ist, eine automatische Abschaltung mit stündlichem Zeitplan zu veranlassen, eine teilweise Weihnachtsbeleuchtung zulässig ist oder alternative Energiesparmaßnahmen geplant werden.