Die Initiative zur Gesetzesänderung ging von der Berufsgemeinschaft der Metzger aus, wurde von den Tierärzten mitgetragen, sowie Seitens des Landestierärztlichen Dienstes erarbeitet. Der kürzlich genehmigte Gesetzesentwurf beinhaltet konkrete Punkte, die von Berufsgemeinschaft eingebracht wurden und sorgt zukünftig für klare Regeln bei Hausschlachtungen.
„Uns geht es primär darum, dass nicht unautorisiertes Fleisch auch nicht verkauft wird“, unterstreicht der Obmann der Metzger im lvh, Klaus Kofler.
Hausschlachtungen müssen angekündigt werden
Zu den eingebrachten Gesetzesabänderungen zählt unter anderem die Vorankündigung an den Amtstierarzt. Zukünftig müssen Hausschlachtungen von Rindern 3 Tage im Voraus dem Amtstierarzt angekündigt werden. Diese Maßnahme gewährleistet eine effektive Überwachung und Kontrolle der Schlachtungen.Geregelt wurde auch die Schlachtmenge. Diese wurde jährlich für den Eigenkonsum auf 1,2 Großvieheinheiten reduziert. „Dieser Schritt ist realistisch und trägt zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Hausschlachtungen bei“, erklärt Obmann Klaus Kofler.
Auch hinsichtlich der Entsorgung der Schlachtkörper wurde der Vorschlag des lvh aufgenommen: Die Schlachtabfälle müssen zur nächstgelegen autorisierten Entsorgungsvorrichtungen transportiert werden. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet und mögliche gesundheitliche Risiken minimiert.
Die Berufsgemeinschaft der Metzger im lvh bedankt sich für die Anpassung der jeweiligen Punkte. Damit sei ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätsfleisch und Lebensmittelsicherheit gelungen.