Anders als in vielen Provinzen in Italien ist der Pflanzenschutz in Südtirol geregelt. Er umfasst die Zuständigkeiten zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, des Waldbestandes, des Landesgebietes und der Umwelt vor Schäden durch Pflanzenschädlinge – dafür zuständig ist der Landespflanzenschutzdienst.<BR /><BR />Nun wird aber eine Aktualisierung des Landesgesetzes notwendig. Der von Walcher eingebrachte Vorschlag wurde von der Landesregierung gutgeheißen. Nach der Behandlung im Gesetzgebungsausschuss geht der Entwurf weiter an den Landtag.<BR /><BR />Die Hauptaktivitäten des Pflanzenschutzdienstes sind die Überwachung und Kontrolle nicht nur der landwirtschaftlichen Flächen, sondern auch der urbanen Grünflächen sowie der Wälder in Südtirol, um neue Quarantäneschädlinge frühzeitig zu entdecken. Weiterer wichtiger Teil sind die Exportkontrollen: In den vergangenen Jahren wurden jährlich durchschnittlich rund 7.000 Pflanzengesundheitszeugnisse nach amtlichen Kontrollen ausgestellt. Nicht zuletzt registriert und kontrolliert der Pflanzenschutzdienst verschiedene Betriebe wie etwa Baumschulen und Gärtnereien.