Rechtsgrundlage dafür ist das Landesgesetz von 2008 über „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“: Demnach regelt die Landesregierung die Bereiche Schulkalender, Fachangebot, Einschreibung in die Musikschule, Unterrichtsformen und Unterrichtsorganisation, Prüfungswesen und Bewertung Schüler, Schulgebühren und Leihgebühren für Musikinstrumente sowie organisatorische Aspekte der Musikschulen. <BR /><BR />Diese Autonomie soll nun in Bezug auf Organisation, Didaktik, Schulversuche und Ressourcen detaillierter definiert werden. Zudem sollen einige Bestimmungen zum Datenschutz eingeführt werden.<h3> Leihgebühren für Instrumente neu geregelt</h3>Auch die Leihgebühren für Instrumente werden neu geregelt: Bisher mussten die Schüler für ein Musikinstrument mit einem Ankaufspreis bis 5000 Euro eine Leihgebühr von 65 Euro für ein halbes Jahr und 130 Euro für ein ganzes entrichten. Nun wird eine Tarifgruppe für Musikinstrumente mit einem Ankaufspreis bis 399 Euro geschaffen: Dafür bezahlen die Nachwuchsmusikerinnen und -musiker eine halbjährige Leihgebühr von 45 Euro und eine ganzjährige von 65 Euro.<BR /><BR />Alle anderen in der Studienordnung enthaltenen Regelungen, etwa zum Schulkalender, zur Einschreibung oder zum Schulangebot, wurden sprachlich überarbeitet. Inhaltlich entsprechen sie den bisherigen Bestimmungen.