Mittwoch, 21. Oktober 2020

Neue Verordnung: Keine Krampusläufe und strengere Regeln fürs „Törggelen“

Wie am gestrigen Dienstag angekündigt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher angesichts der hohen Zahl an Infizierten mit dem Coronavirus am Mittwoch die Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 46 unterzeichnet. Die neuen Vorgaben dieser Verordnung gelten ab sofort und bis 30. November für ganz Südtirol mit Ausnahme von Sexten und Welsberg-Taisten, wo es strengere Regeln gibt.

Dieses Jahr gibt es auch keine Krampusläufe und Nikolausumzüge. - Foto: © DLife/DF









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