Das Argument: Südtirol überschreite damit seine Kompetenzen. „Wir arbeiten an einer Lösung“, beruhigt SVP-Senator Meinhard Durnwalder.<BR /><BR />Die staatliche Regelung zum sogenannten RUNTS sieht vor, dass bei einem Austritt das Vermögen einem anderen Verein überlassen werden muss. Gedacht ist diese Regelung für ehrenamtliche Organisationen, die sich entweder auflösen oder als private gewerbliche Struktur weiterarbeiten. <BR /><BR />Was dabei als Vermögen zählt, weiß Ulrich Seitz vom Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt DZE, ist reichlich kompliziert. Nicht gerechnet, so Seitz, werden Mitgliedsbeiträge oder öffentliche Beiträge. Sehr wohl als Vermögen zählen hingegen beispielsweise Musikinstrumente, ein Theaterfundus, Trachten und Gewänder, aber auch Immobilien und Erbschaften/Schenkungen. Das alles, so mahnt Seitz, sollte kein Verein ohne Beratung vom DZE oder eines Wirtschaftsberaters über die Bühne bringen.<h3> Südtirol hat laut Rom Kompetenzen überschritten</h3>Was die staatliche Regelung – noch – nicht berücksichtigt, ist der Übertritt aus dem gesamtstaatlichen in ein Landesregister. Denn das gibt es bislang nirgends, Südtirols Landesregister ist hier ein Unikum. Und hat daher den Fall eines Übertritts im Ehrenamtsgesetz selbst geregelt: Demnach wäre beim Übertritt das Vermögen nicht abzutreten. <BR /><BR />Doch genau mit diesem Passus, zu dieser Einschätzung ist nun der Ministerrat in Rom gekommen, überschreitet Südtirol seine Kompetenzen. Entsprechend hat man die Anfechtung beschlossen. Was nun? „Wir arbeiten bereits an einer Durchführungsbestimmung, die der neu geschaffenen Möglichkeit eines Übertritts vom gesamtstaatlichen Register in ein Landesregister Rechnung trägt und für entsprechende Vereine und Organisationen von der Vermögensübertragung absieht“, erklärt Durnwalder. <BR /><BR />In der 12er-Kommission sei dies nicht nur bereits Thema gewesen: „Wir haben auch schon einen diesbezüglichen Vorschlag ausgearbeitet, der bei Übertritt keine Vermögensabgabe vorsieht, wohl aber bei einem eventuell späteren Austritt aus dem Landesregister. Der Text liegt bereits vor“, sagt Durnwalder. Jetzt geht es darum, zu verhandeln, mit dem Finanz- und Wirtschaftsministerium und dem Arbeitsministerium.<h3> „Werden in Absprache mit Rom eine Lösung finden“</h3>Denn für bestimmte kleinere Vereine brächten die staatlichen steuerlichen Begünstigungen einschließlich der Spenden- und Promilleregelung wenig oder keinen Vorteil, die bürokratischen Auflagen hingegen viele Nachteile. „Mit dem Landesregister fallen die strengen römischen bürokratischen Anforderungen weg, und dennoch bleibt der Weg frei für Landes- und Gemeindebeiträge und Steuerbegünstigungen des Landes, etwa bei der GIS“, so Durnwalder. <BR /><BR />Heißt aber auch, Vereine werden sich zwischen den beiden Registern entscheiden. Ohne die Aussetzung der Vermögensabgabe wird das Landesregister aber wenig attraktiv. Durnwalder beruhigt: „Die Entscheidung, den Passus anzufechten, ist eher präventiv. Ich bin sicher, wir finden rechtzeitig eine Lösung...“ <BR /><BR />„Ich bin überzeugt, dass wir in enger Absprache mit Rom eine gute Lösung finden, aber es ist für uns auch klar, dass wir in dieser wichtigen Sache sicher nicht nachgeben werden“, stellt dazu die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer klar.<h3> Hintergrund: Voraussetzungen für Ehrenamtsregister in Ausarbeitung</h3>Jede und jeder Dritte in Südtirol engagiert sich ehrenamtlich in einem oder mehreren Vereinen. Das Ehrenamt ist damit eine tragende Säule der Gesellschaft im Land. „Unser Ehrenamt ist ein so kostbares Gut, das wir in unserem Land haben und auf das wir gut achten müssen“, so die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer. Um dem Ehrenamt Sicherheiten geben zu können, wurde im Vorjahr intensiv am Landesgesetz gearbeitet. <BR /><BR />Derzeit ist die Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen in ihrer Endphase. Parallel dazu wird an den technischen Voraussetzungen gearbeitet, um das Landesverzeichnis möglichst bald den Vereinen zur Verfügung stellen zu können. Dieses bringt für Vereine mehrere Vorteile, unter anderem die Möglichkeit, wirtschaftliche Vergünstigungen durch die öffentliche Verwaltung, die leihweise Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Gütern oder die Möglichkeit, steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können. <BR /><BR />Wie es damit nun aber weitergeht, ist fraglich, zumal der Ministerrat in Rom beschlossen hat, das Landesgesetz anzufechten. <h3> Hintergrund: Voraussetzungen für Ehrenamtsregister in Ausarbeitung</h3>Jede und jeder Dritte in Südtirol engagiert sich ehrenamtlich in einem oder mehreren Vereinen. Das Ehrenamt ist damit eine tragende Säule der Gesellschaft im Land. „Unser Ehrenamt ist ein so kostbares Gut, das wir in unserem Land haben und auf das wir gut achten müssen“, so die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer. Um dem Ehrenamt Sicherheiten geben zu können, wurde im Vorjahr intensiv am Landesgesetz gearbeitet. <BR /><BR />Derzeit ist die Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen in ihrer Endphase. Parallel dazu wird an den technischen Voraussetzungen gearbeitet, um das Landesverzeichnis möglichst bald den Vereinen zur Verfügung stellen zu können. Dieses bringt für Vereine mehrere Vorteile, unter anderem die Möglichkeit, wirtschaftliche Vergünstigungen durch die öffentliche Verwaltung, die leihweise Nutzung von beweglichen und unbeweglichen Gütern oder die Möglichkeit, steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen zu können. <BR /><BR />Wie es damit nun aber weitergeht, ist fraglich, zumal der Ministerrat in Rom beschlossen hat, das Landesgesetz anzufechten.