Mit Gesetz regelt das Land Südtirol innerhalb des staatlichen Rahmengesetzes den Beruf des Skilehrers und des Snowboardlehrers und des Langlauflehrers. In den vergangenen Jahren haben sich die staatlichen Vorgaben und jene des Wintersportverbands FISI verändert. Bereits angepasst worden waren der Ausbildungsverlauf und die Prüfungsmodalitäten für Skilehrerlehrer und Langlauflehrer.<BR /><BR />Bei der gestrigen Sitzung wurden auch Ablauf und Inhalte der Prüfung für Snowboardlehrer den Vorgaben des Wintersportverbands angepasst. Ebenso angepasst wurde der Zeitrahmen für die Erlangung der Weiterbildungspunkte für die gesamte Kategorie.<BR /><BR />Statt innerhalb von 2 Jahren müssen künftig innerhalb von 3 Jahren jene Fortbildungskurse besucht werden, die als verpflichtende Voraussetzung für die Bestätigung der Einschreibung ins Berufsalbum gelten. Derzeit sind 2242 Alpinskilehrer, 319 Snowboardlehrer und 183 Langlauflehrer ins Berufsverzeichnis eingetragen.<BR /><BR />„In einem Wintersportland wie Südtirol ist es von großer Bedeutung, didaktisch und sportlich gut vorbereitete Instruktoren für die verschiedenen Sportarten auf die Pisten schicken zu können. Traditionell zählen die Einheimischen zu ihren Kunden. Sie leisten aber auch einen wichtigen Beitrag zum gelungenen Urlaubserlebnis unserer Gäste und zur Sicherheit auf den Pisten“, sagt Tourismuslandesrat Arnold Schuler.