Pendlergeld erhalten nur mehr Berufstätige, die ihren Arbeitsplatz in Südtirol haben. Wer von Südtirol zu seinem Job in die Schweiz oder ins Bundesland Tirol auspendelt, bekommt nichts mehr.<BR /><BR />Diese Neuerung wird die Landesregierung heute auf Antrag von Landesrat Daniel Alfreider beschließen. In Zeiten des Fachkräftemangels sollen Mitarbeiter unterstützt werden, die hierzulande ihren Job ausüben, und nicht jene, die in Nord- oder Osttirol oder in der Schweiz zu großteils sowieso schon üppigeren Gehältern einer Tätigkeit nachgehen. <h3> Wer davon betroffen ist</h3>Betroffen sind in erster Linie Berufstätige aus dem Vinschgau und dem Wipptal, die auspendeln. Künftig wird es den Fahrtkostenbeitrag nur mehr für Bürger geben, die in Südtirol ihren Job haben – also auch jene wenigen, die aus dem Bundesland Tirol nach Südtirol einpendeln.<BR /><BR />Das Pendlergeld ist als kleiner Spesenbeitrag für all jene gedacht, die aufgrund von Arbeitszeiten oder Strecke nicht oder nur schwer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können und somit aufs Auto angewiesen sind. Vor allem für Berufstätige aus dem ländlichen Raum sowie für jene, die im Schichtdienst arbeiten, ist der Fahrtkostenbeitrag ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit bei der Jobwahl.<h3> Mehr als 5000 Ansuchen im Jahr 2024</h3>Im Vorjahr wurden mehr als 5000 Ansuchen um den Fahrtkostenbeitrag eingereicht. Das Land hatte dafür rund 3 Millionen Euro bereitgestellt. Diese Summe steht auch heuer wieder zur Verfügung. <BR /><BR />Im Vorjahr wurden die Kriterien reformiert. Seither gilt: Demnach hat Anspruch auf den Fahrtkostenbeitrag, wer an mindestens 120 Tagen im Jahr mehr als 18 Kilometer pro Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz zurücklegt. Dabei muss die Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arbeitsplatz mindestens 150 Minuten betragen. <h3> Wann der Beitrag nicht gewährt wird</h3>Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn das Bruttogesamteinkommen 50.000 Euro überschreitet oder wenn ein kostenloses Dienstfahrzeug genutzt wird. Auch Beiträge von weniger als 200 Euro werden nicht ausbezahlt. Die Vergütung wird in 4 Kategorien ausgezahlt – von 600 bis 900 Euro. Im Vorjahr lag der Schnitt bei 610 Euro pro Antragstellendem.