<b><BR />Anhebung des bezahlten Elternurlaubs</b><BR />Die italienische Regierung setzt eine europäische Richtlinie (EU) 2019/1158 vom 20. Juni 2019 um, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Eltern regelt. Für Arbeitnehmer erhöht sich damit künftig der bezahlte Elternurlaub von 6 auf 9 Monate. <BR /><BR /><b>Nicht mehr bis zum sechsten, sondern bis zum 12. Lebensjahr</b><BR />Dieser Elternurlaub kann zudem nicht mehr bis nur zum sechsten, sondern bis zum 12. Lebensjahr des Kindes genommen werden. <BR /><BR /><b>Tagesgeld</b><BR />Für Selbständige und Freiberufler wird der Anspruch auf Tagesgeld im Falle einer Risikoschwangerschaft sogar bis 2 Monate vor der Entbindung verlängert.<BR /><BR /><b>Obligatorischer Vaterschaftsurlaub</b><BR />Ins Dekret aufgenommen wurde auch der obligatorische Vaterschaftsurlaub: 10 Tage, den der Vater zwischen 2 Monate vor der Geburt und 5 Tage nach der Geburt nehmen kann. <BR /><BR /><b>Änderungen der Elternurlaubszeit</b><BR />Gegenwärtig sieht der Elternurlaub vor, dass männliche und weibliche Arbeitnehmer bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes eine Beihilfe in Höhe von 30 Prozent des Arbeitsentgelts erhalten, und zwar bis zu einer Höchstdauer von 6 Monaten für beide Elternteile. Mit dem neuen Gesetzesdekret wird dieses Recht bis zum 12. Lebensjahr des Kindes verlängert.<BR /><BR />