„Damit wird die Landesgesetzgebung an die staatliche Neuregelung der Lehre angepasst und das Erfolgsmodell ‚traditionelle Lehre’ abgesichert“, so Landesrätin Sabina Kasslatter Mur.Die neue Lehrlingsordnung sieht drei Typen von Lehre vor: zunächst das bereits bekannte Modell, also die Lehre zum Erwerb einer beruflichen Qualifikation und eines Berufsbildungsdiploms, weiters die so genannte „berufsspezialisierende“ Lehre und schließlich die Lehre zur Höheren Berufsbildung und Forschung.Berufsspezialisierende Lehre startet Das Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes bringt auch den Start der berufsspezialisierenden Lehre mit sich, wie sie in den staatlichen Kollektivverträgen geregelt ist.Zahlreiche Unternehmer warten schon darauf, über diesen Arbeitsvertrag Maturanten und Uni-Absolventen anstellen zu können; dafür ist künftig nur mehr die telematische Meldung des Arbeitsverhältnisses so wie in den staatlichen Bestimmungen vorgesehen, notwendig.Für die Betriebe ist die Liberalisierung durch das Landesgesetz eine Erleichterung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, für junge Leute ein interessanter erster Arbeitsvertrag, weil er mit einer Ausbildung durch den Betrieb verbunden ist.Lehrzeiten werden geregelt In den kommenden Wochen arbeitet das Land an der Umsetzung des neuen Gesetzes und hört die Arbeitnehmerverbände sowie Gewerkschaften an. Möglichst noch vor der Sommerpause will die Landesregierung festlegen, in welchen Lehrberufen die Lehre drei und in welchen vier Jahre lang dauern soll und welche Voraussetzungen Betriebe erfüllen müssen, um Lehrlinge ausbilden zu dürfen.Informationsveranstaltung in der Eurac Am Freitag, 20. Juli 2012, findet von 9 bis 11.30 Uhr in der Europäischen Akademie in Bozen eine Informationsveranstaltung statt, bei der die Neuerungen im Lehrlingsgesetz vorgestellt werden.