Mit dem Gesetzentwurf „Raum und Landschaft“, vorgelegt von Landesrat Peter Brunner, wurden am Freitag Änderungen zum Urbanistik-Landesgesetz Nr. 9 von 2018 genehmigt und Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets eingeführt. 17 Abgeordnete stimmten dafür und zehn dagegen bei fünf Enthaltungen.<h3>Dienstwohnungen und Mitarbeiterunterkünfte</h3>Bei <b>Dienstwohnungen</b> in Gewerbegebieten soll die bestehende Regelung praxistauglicher gestaltet werden. Künftig sollen zwei Dienstwohnungen mit insgesamt bis zu 220 Quadratmetern möglich sein, anstatt der bisherigen 160 Quadratmeter. „Damit erleichtern wir den Generationswechsel, da nachfolgende Generationen so auch am Betriebsstandort wohnen können“, meint Brunner. <BR /><BR />Mit der neuen Regelung für <b>Mitarbeiterunterkünfte</b> werde eine Antwort auf den hohen Bedarf an zeitweiligen Unterbringungsmöglichkeiten für Beschäftigte geschaffen. „Diese Unterkünfte in bestehenden betrieblichen Strukturen bleiben weiterhin der gewerblichen Nutzung zugeordnet und sind als vorübergehende Entlastung für den Wohnungsmarkt gedacht“, erklärt der Landesrat.<h3>Gewerbegebiet außerhalb der Siedlungsgrenzen</h3>Brunner verweist zudem darauf, dass es künftig möglich sein wird, Gewerbegebiete im Gemeindeinteresse bei besonderen Standorterfordernissen oder aus Gründen des Immissionsschutzes außerhalb der Siedlungsgrenzen auszuweisen – etwa wenn eine Ansiedlung innerhalb des Siedlungsgebiets zu Belastungen führen würde. Brunner: „Diese Regelung ist nicht als Freibrief für neue Gewerbegebiete auf der grünen Wiese gedacht, sondern um die Lebensqualität der ansässigen Bevölkerung zu schützen.“<h3>Übernahme des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets</h3>Mit der Änderung des Landesgesetzes werden weiters die Bestimmungen des staatlichen „Salva Casa“-Dekrets in die Landesgesetzgebung übernommen. „Hier geht es um die Legitimierung von kleineren baulichen Abweichungen und Eingriffen bei bestehenden Gebäuden mit dem Ziel, mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu schaffen“, betont der Landesrat. Berücksichtigt werden nur Sachverhalte, die bereits am 24. Mai 2024 bestanden haben.<h3>Neuerungen auch bei Dachböden und Gauben</h3>Im Sinne der mit dem staatlichen „Salva Casa“ verfolgten Ziele werden die Möglichkeiten zur Wiedergewinnung von Dachböden erweitert und die Dachgaubenregelung in aktualisierter Form wieder eingeführt. Damit soll zusätzlicher Wohnraum im Bestand geschaffen werden.<h3>Wintergärten und Autoabstellplätze</h3>Weiters sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen Wintergärten und offene Schutzdächer für Abstellplätze auch im Landwirtschaftsgebiet möglich sein. „Mit den Wintergärten kann die Wohnqualität bestehender Gebäude verbessert und zusätzliche nutzbare Fläche geschaffen werden, ohne dafür mehr Boden zu versiegeln“, erklärt Brunner. <BR /><b><BR />Paul Köllensperger</b> (Team K) kritisiert, dass die Grundprinzipien des neuen Gesetzes, mit denen es geboren wurde, „über Bord geworfen wurden“. 600 Änderungen habe es seit 2018 gegeben. Über 400 Hektar Fläche stünden für Tourismuszonen zur Verfügung – bei den Wohnbauzonen schaue es hingegen mager aus. So sei in Bozen seit vielen Jahren keine Wohnbauzone mehr ausgewiesen worden – und „man schaut zu, wie die Jungen abhauen, nur weil ein paar große Immobilienbesitzer nicht wollen, dass die Preise sinken“, kritisiert Köllensperger. <BR /><BR />Landesrat <b>Peter Brunner</b> weist darauf hin, dass das Ausbauen von Wohnbauzonen Aufgabe der Gemeinden ist. Das habe mit diesem Gesetz nichts zu tun. „18 Entwicklungsprogramme der Gemeinden haben wir als Land bereits genehmigt – da wird einiges kommen in den nächsten Jahren“, zeigt sich Brunner überzeugt. „Alle Gemeinden haben mit der Erstellung der Gemeindeentwicklungsprogramme begonnen – das ist die Basis für das Schaffen von Wohnraum.“ Mit dem neuen Gesetz können in aufgelassenen Bettenbetrieben Mitarbeiter untergebracht werden – nicht nur Tourismusmitarbeiter, auch Handwerker oder Industrie-Mitarbeiter, erklärt Brunner. „Damit nehmen wir teilweise Druck für Einheimische auf dem Wohnungsmarkt. Konventionierte Wohnungen sollen auch im Landwirtschaftsgebiet entstehen – in leerstehenden Kubaturen – das ist Wohnen für Ansässige.“ <BR /><b><BR />Madeleine Rohrer</b> (Grüne) bemängelt, dass in puncto Mitarbeiterunterkünfte in Südtirol das Konzept fehle. Es fehle eine übergeordnete Planung, eine Strategie, wie man mit den Mitarbeiterunterkünften umgeht. In jedem Bereich werde anders vorgegangen. „Und was im Bereich Tourismus mit Mitarbeiterunterkünften passiert, entzieht sich der Planung der Gemeinden“, zeigt sich die Grünen-Abgeordnete überzeugt.