Der Text besteht aus vier Artikeln und betont die zentrale Bedeutung des Rechts auf Leben und dessen Schutz „ohne Unterscheidung“ hinsichtlich Alter, Gesundheitszustand oder sozialer Lage. Dieser Passus wurde von der Regierungsmehrheit besonders gewünscht, um zu unterstreichen, dass das Gesetz nicht als Türöffner für Suizid oder für die freie Entscheidung zum Suizid verstanden werden soll.<BR /><BR />Der Gesetzentwurf ändert das Strafgesetzbuch, indem er festlegt, dass jene nicht strafbar sind, die einer Person helfen, den Zugang zum begleiteten Lebensende zu erhalten – unter bestimmten Voraussetzungen, die bereits 2019 vom Verfassungsgericht formuliert wurden. Demnach muss die betroffene Person volljährig, in ein Palliativpflegeprogramm integriert sein, durch lebenserhaltende Maßnahmen am Leben erhalten werden, an einer irreversiblen Krankheit leiden, die unerträgliche physische oder psychische Leiden verursacht und weiterhin vollständig urteils- und entscheidungsfähig sein.<BR /><BR />Ein weiterer zentraler Streitpunkt des Gesetzentwurfs ist, dass Personal, Geräte und Medikamente des staatlichen Gesundheitssystems „unter keinen Umständen“ für assistierte Lebensbeendigung verwendet werden dürfen. Die Opposition warnt hingegen davor, dass dies auf eine Privatisierung hinauslaufe, mit der Folge einer ungleichen oder eingeschränkten Zugänglichkeit. <BR /><BR />Der Text regelt auch die Rolle des nationalen Bewertungskomitees, das aus sieben Mitgliedern besteht, die per Dekret des Ministerpräsidenten ernannt werden. Dieses Gremium muss innerhalb von 90 Tagen (60 plus 30 Tage Verlängerung) auf Sterbehilfe-Anträge reagieren. Wurde ein Antrag abgelehnt, kann er nach sechs Monaten erneut gestellt werden.