<BR />Um es vorneweg zu sagen: Ganz hat die SVP den Traum einer Wahlrechtsreform nicht begraben. Gestern berichtete Fraktionschef <b>Harald Stauder</b> in der Parteileitung jedoch von den Gesprächen mit den Parteien im Landtag: „Und aus heutiger Sicht ist eine große Reform unwahrscheinlich“, sagt Stauder. Auf eine Volksabstimmung, die von der Opposition initiiert werden könnte, falls das Gesetz im Landtag keine absolute Mehrheit erreicht, will man sich nämlich nicht einlassen. 24 Stimmen sind aber nicht in Sicht.<BR /><BR />Drei Varianten wurden in der Brennerstraße geprüft. Zum einen der Entwurf von Landtagspräsident Arnold Schuler, das sogenannte Vollmandat einzuführen, was einer Hürde von 2,8 Prozent entspricht. Damit würde der Zersplitterung des Landtags entgegengewirkt, in dem derzeit 14 Parteien mit neun Ein-Mann-Fraktionen vertreten sind. <BR /><BR /> Die rote Karte kam dabei aber schon von den Koalitionspartnern. SVP und FdI ausgenommen, riskieren Forza Italia, Civica und Freiheitliche, an der Hürde zu scheitern. Listenverbindungen wären zwar zugelassen: Doch mit wem sollen die Freiheitlichen oder Angelo Gennaccaros Civica koalieren, die sich weder rechts noch links zugehörig fühlt?<BR /><BR />Variante zwei entstand aus parteiinternen Überlegungen. Kleine SVP-Bezirke wie das Unterland und Wipptal haben keinen Vertreter im Landtag. Von ihnen und dem Vinschgau kommt die Forderung, Wahlkreise vorzusehen, über die bis zu einem Drittel der Abgeordneten ermittelt wird, die restlichen zwei Drittel landesweit. Der Vorteil für die kleinen Bezirke ginge zu Lasten der Großbezirke. Mit ein Grund, weshalb dieses Modell in der SVP auf wenig Gegenliebe stößt. „Es brächte nur Unruhe“, meint Stauder.<BR /><BR />Mit der Opposition tatsächlich besprochen hat er deshalb eine dritte Variante: Vorbild ist der Tiroler Landtag, dem außer dem Landeshauptmann keine Landesräte angehören. Diese treten als Landtagsabgeordnete zurück und machen Nachrückern Platz. Legt man es auf die heutige Landesregierung um, so gäbe es acht Nachrücker bei der SVP und je einen bei den Blauen, FI und den Fratelli. Auch dies erhöht die Chance der kleinen Bezirke. Und würde den Landtag aufwerten: Landesräte müssten sich um Mehrheiten viel mehr bemühen als heute, wo sie selbst schon 11 von 18 nötigen Stimmen mitbringen. <BR /><BR />Doch die Opposition winkt ab. „Wenn man das Tiroler Modell will, dann ganz. In Tirol legt die Landesregierung nur den Haushalt vor, alle anderen Gesetze kommen von den Abgeordneten“, so <b>Paul Köllensperger</b> (Team K). Die SVP wolle das Tiroler Modell nur, um ihre Abgeordneten zu vermehren – von zusätzlichen Kosten ganz zu schweigen, so <b>Sven Knoll</b> (STF) und <b>Brigitte Foppa</b>. Eher wären die Grünen für eine Hürde. <BR /><BR />Stauder nimmt es zur Kenntnis. Von der Süd-Tiroler Freiheit hatte er sich mit dem Tiroler Modell mehr erwartet. „Dann muss jetzt aber auch das Gejammere über das Verflachen der Debatten im Landtag, weil die meisten Abgeordneten der Mehrheit auf der Regierungsbank sitzen, aufhören.“ Eine große Reform betrachtet er „derzeit als unwahrscheinlich“.<h3> Wahlgesetz 1: Mit Vollmandat gegen „Solisten“ im Landtag</h3>Der Südtiroler Landtag wird nach einem korrigierten Verhältniswahlrecht gewählt. Für die Zuweisung der Sitze wird die Gesamtzahl der Listenstimmen nicht etwa durch die Zahl der 35 Abgeordneten, sondern durch 35 plus 2 dividiert. Der Wahlquotient, d.h. die für einen Sitz nötigen Listenstimmen, sinkt. Jeder Liste werden so viele Sitze zugewiesen, wie der Wahlquotient in der Stimmenzahl jeder Liste enthalten ist. Es gibt immer Restmandate, für die weniger Listenstimmen nötig sind.<BR /><BR /> Mit dem Vollmandat kämen nur noch Parteien in den Landtag, die eine Hürde von rund 2,8 Prozent der Stimmen auf sich vereinen. Restsitze würde es nicht mehr geben. Die vielen Ein-Mann-Parteien im Landtag würden eingedämmt, allerdings sitzen drei davon auch auf der Regierungsbank. 2012 ist die SVP mit dem Vollmandat vor dem Verfassungsgericht abgeblitzt. Seither hat man die Vertretung der Ladiner aber abgesichert. Der meistgewählte Ladiner hat einen garantierten Sitz. <h3> Wahlgesetz 2: Mit Wahlkreisen kleine Bezirke absichern</h3> Im heutigen Wahlsystem zum Landtag ist ganz Südtirol ein einziger Wahlkreis: Wahlberechtigte Pusterer können Vinschger Kandidaten ebenso wählen, wie Vinschger einen Unterlandler. Von allen drei Varianten einer Wahlrechtsreform, die von der SVP geprüft wurden, wäre die Einführung von Wahlkreisen somit der größte Bruch mit dem bisherigen System. In der Praxis gebe es dann zwei Wahlzettel: einen für den Wahlkreis und einen zweiten für jene Abgeordneten, die weiterhin auf Landesebene ermittelt werden. <BR /><BR />Ein Drittel der Mandatare würde laut Vorschlag aber nur mehr in den Wahlkreisen, sprich Bezirken, gewählt. Der Bestgewählte im Wahlkreis wäre auf jeden Fall im Landtag. Damit könnte auch kleinen SVP-Bezirken ein Vertreter im Landtag garantiert werden. Anderen Parteien ist es allerdings auch mit dem heutigen System gelungen, Vertreter aus Kleinbezirken in den Landtag zu entsenden, wie dem Team K im Wipptal oder den Grünen im Unterland. <h3> Wahlgesetz 3: Tiroler Vorbild: Landesräte nicht im Landtag</h3>In der vergangenen Legislatur war Fraktionssprecher Gert Lanz damit bereits in der SVP abgeblitzt, doch ganz falsch scheint er damals wohl doch nicht gelegen zu sein. Jedenfalls versucht die SVP diesmal, den Oppositionsparteien eine Wahlrechtsreform nach Vorbild des Tiroler Landtags schmackhaft zu machen. Dort besteht eine Unvereinbarkeit zwischen Sitz in der Landesregierung und Mandat im Landtag. Bis auf den Landeshauptmann gehören im Bundesland Tirol die Landesräte deshalb nicht dem Landtag an. <BR /><BR />Der Vorteil dieses Modells wäre eine bessere Diskussionskultur im Landtag. Die Landesräte müssten sich viel mehr als heute um Mehrheiten für ihre Vorhaben bemühen – und zwar vor allem auch in den eigenen Reihen. Für Regierungsparteien liegt der größte Vorteil aber in der Vermehrung ihrer Abgeordneten. Für alle Landesräte gebe es nämlich Nachrücker. Damit steigen auch die Chancen der kleinen Bezirke, einen eigenen Vertreter durchzubringen.