Samstag, 2. Mai 2020

Neustart ab Montag: Verordnung regelt Zeit bis zum Landesgesetz

Bewegungen in der Region sind bei Notwendigkeit erlaubt, auch zum Studienort: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in einer Verordnung am Samstag die Übergangsregeln bis zum Inkrafttreten des Landesgesetzes festgelegt.

Um eine dauerhafte Freiheit zu erreichen, müssen weiterhin 3 Regeln befolgt werden: Keine Menschenansammlungen, einen Meter Sicherheitsabstand einhalten und Mund und Nase bedecken. - Foto: © Piaxabay









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