„Mit dieser Regelung wollen wir sicherstellen, dass die genehmigten Tätigkeiten dem Südtiroler Arbeitsmarkt zugutekommen. Deshalb möchten wir auch Arbeitsverhältnisse mit einer längerfristigen Vertragsdauer vermehrt unterstützen“, begründet Arbeits-Landesrätin Magdalena Amhof. <BR /><BR />Mit der Entscheidung der Landesarbeitskommission, die unter dem Vorsitz der Landesrätin getagt hat, sollen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für all jene Fälle geschaffen werden, bei denen Umwandlungsgesuche für Tätigkeiten abgelehnt werden, die nicht in Südtirol ausgeübt werden und somit nicht dem Südtiroler Arbeitsmarkt zugute kommen. Zudem soll die Zweckentfremdung solcher Gesuche, etwa zur Aufenthaltslegalisierung, unterbunden werden.<BR /><BR />„Die Erfahrung und die Verwaltungspraxis, die wir bei der Bearbeitung der Umwandlungsanträge gesammelt haben, belegen, dass die Arbeitsangebote, welche eine unselbständige Tätigkeit beinhalten, in zahlreichen Fällen eine geringe Vertragsdauer aufweisen; daher liegt die Vermutung nahe, dass diese darauf abzielen, eine Arbeitsgenehmigung für die Umwandlung und in der Folge, einen gültigen Titel für den Aufenthalt auf dem nationalen Territorium, zu erwirken“, berichtet der Direktor des Verwaltungsamtes Arbeitsmarkt, Georg Ambach.<h3> Genaue Regeln für Vertragsdauer und Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung</h3>Umwandlungsanträge werden künftig somit nur unter der Voraussetzung als genehmigungswürdig betrachtet, wenn die saisonalen Aufenthaltsgenehmigungen der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht seit mehr als 90 Tagen verfallen sind und Angebote für unselbständige Arbeitsverhältnisse vorgelegt werden, die eine Vertragsdauer von mindestens 12 Monaten aufweisen. <BR /><BR />Im Zuge der Sitzung wurden die Mitglieder der Landesarbeitskommission weiters über die Umsetzung des Strategiedokuments AM#S²2030 zur aktiven Arbeitsmarktpolitik sowie den Stand der Entwicklung der Meta-Jobbörse alleJobs Südtirol und der Euregio-Jobbörse informiert. Wichtige Themen waren auch die Grundzüge der Fachkräftestrategie, die der Arbeitsmarktservice derzeit im Auftrag von Landesrätin Amhof und Landeshauptmann Arno Kompatscher ausarbeitet. <BR /><BR />Vorgestellt wurden weiters die im Rahmen des „GOL“-Beschäftigungsgarantie-Programms erreichten Werte der Jahre 2022 bis April 2026. Die vorgesehenen Zielwerte seien im Wesentlichen erreicht worden, führte Stefan Luther, der Direktor der Abteilung Arbeitsmarktservice, aus.