„Mit dem Gesetz wird erstmals anerkannt, dass der Schutz vor sexualisierter Gewalt nicht nur Aufgabe einzelner Stellen, sondern der gesamten Gesellschaft ist“, erklärt Astrid Wiest, Direktorin des Landesamtes für Kinder- und Jugendschutz. Dieser Grundsatz sei fest im Gesetz verankert.<h3> Drei neue Stellen zur Prävention, Unterstützung und Forschung</h3><b>Zentraler Bestandteil der Initiative ist der Aufbau dreier spezialisierter Einrichtungen</b><BR /><BR /><b>Eine Ombudsstelle</b> soll als erste Anlaufstelle für Betroffene fungieren, beraten, Missbrauchsfälle aufarbeiten und die Koordination mit anderen Einrichtungen sicherstellen.<BR /><BR /><b>Ein Betroffenenrat</b> – besetzt mit Menschen, die selbst sexualisierte Gewalt erfahren haben – wird die Ombudsstelle beraten und ihre Perspektive in die Arbeit einbringen.<BR /><b><BR />Ein unabhängiger wissenschaftlicher Beirat</b> soll Ursachen und Dynamiken sexualisierter Gewalt erforschen und die öffentliche Debatte durch fundierte Erkenntnisse bereichern.<h3> Vom Landtag beauftragt – bald im Plenum</h3>Der Südtiroler Landtag hatte im Mai 2022 den Auftrag zur „Überwindung des Tabus sexueller Missbrauch“ erteilt. Daraufhin arbeitete eine interdisziplinäre Gruppe seit Anfang 2023 an Konzepten und Handlungsempfehlungen. Der nun vorgestellte Gesetzestext wurde vom Amt für Kinder- und Jugendschutz in Zusammenarbeit mit Fachleuten erarbeitet und muss noch vom Landtag beschlossen werden.