Der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtags hat am vergangenen Donnerstag entsprechende Änderungen am Landesgesetz „Raum und Landschaft“ gutgeheißen.<BR /><BR />Im ursprünglichen Raumordnungsgesetz von Ex-Landesrat Richard Theiner war es der Artikel 103, der in touristisch hochentwickelten Gemeinden den Wohnraum zu 100 Prozent den Einheimischen sichern sollte. <BR /><BR />Jetzt mit Änderungsartikel 33 zum alten 103-er Artikel heißt es zwar, dass 100 Prozent eines Bauloses konventioniert und entsprechend im Grundbuch eingetragen werden. <BR /><BR />Aber dies ist nur die Etikette...<BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div>