Die Neuerungen zur häuslichen Isolation werden bereits diese Woche erwartet, wenn der Ministerrat ein entsprechendes Gesetzesdekret verabschiedet. <BR /><BR />Gesundheitsminister Orazio Schillaci hat das Vorhaben angekündigt: 5 Tage Isolierung für asymptomatische und nicht-ansteckende Personen sollen genügen. „Asymptomatische Patienten, die Covid-positiv sind, können meines Erachtens nach 5 Tagen wieder einer normalen Tätigkeit nachgehen“, sagte Schillaci. „Selbst Patienten mit leichten Symptomen können früher wieder in den Alltag zurückkehren, nachdem sie mindestens 24 Stunden kein Fieber hatten, vielleicht mit einigen Vorsichtsmaßnahmen wie einer Maske, um die Schwächsten zu schützen.“<h3> Kein Abstrich mehr zum Nachweis der Genesung</h3>Eine der großen Neuerungen ist, dass kein negativer Test mehr vorgelegt werden muss, um die Genesung zu dokumentieren. Schon derzeit haben sich viele Corona-Infizierte darauf verlegt, sich selbst zu testen, um nicht offiziell als positiv aufzuscheinen und in der Folge bis zum negativen Abstrich in Isolation gehen zu müssen. <BR /><BR /> Nach der neuen Regelung kann man, wenn man positiv ist und keine Symptome hat, das Haus verlassen, ohne einen Abstrich zu machen; mit Symptomen kann man das erst mindestens 24 Stunden nach deren Abklingen tun. In Extremfällen soll diese Zeitspanne auf 48 Stunden erhöht werden.<h3> Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen: Masken und Hygieneartikel</h3>Bevor grünes Licht für die neuen Regeln gegeben wird, werden in diesen Tagen die letzten Vorsichtsmaßnahmen geprüft. Techniker des Gesundheitsministeriums raten in bestimmten Situationen weiterhin zur Vorsicht: Insbesondere für diejenigen, die symptomatisch an Covid-19 erkrankt waren, könnte die Empfehlung kommen, nach dem Verlassen des Hauses noch 5 bis 7 Tage lang eine Maske zu tragen, um andere Menschen zu schützen. <BR /><BR />Aber es gibt noch eine weitere „Vorsichtsmaßnahme“, die in die in Kürze zu erwartende Maßnahme einfließen könnte: eine Isolationszeit von weiteren 7 Tagen für Beschäftigte im Gesundheitswesen und für Betreiber von Gesundheitseinrichtungen oder Altenheimen. Bis zum 31. Dezember besteht in diesen Einrichtungen die Maskenpflicht und es ist nicht ausgeschlossen, dass sie noch verlängert werden könnte.