Das römische Sicherheitspaket für Skipisten hat es in sich, für die Umsetzung der 3 wichtigsten Maßnahmen bleibt nicht mehr viel Zeit. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /> Ab 1. Jänner sollen auf Italiens Skipisten strengere Regeln gelten: „Null Promille Alkohol, die Helmpflicht für alle Minderjährigen und auch eine Haftpflichtversicherung für die Skifahrer wird vorgeschrieben“, erklärt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Nun bleibt aber abzuwarten, ob die Einführung dieser neuen Vorschriften nicht verschoben wird – mit dem Milleproroghe-Dekret.<BR /><BR />Im Zuge der Corona-Krise sind die neuen Vorschriften fast untergegangen. Aber: In Artikel 31 des Ausführungsdekrets Nr. 40/2021 der römischen Regierung heißt es ganz klar: Es ist verboten, in alkoholisiertem Zustand oder unter Drogeneinfluss Ski zu fahren. Für Durnwalder ist der Artikel so zu interpretieren dass eine Null-Promille-Grenze gilt. <BR /><BR />Bei Verdacht, dass ein Skifahrer alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss fährt, kann er einer Kontrolle – einem Test – unterzogen werden, und dabei kann dieser auch zur nächsten Carabinieri- oder Polizeistation begleitet werden. <BR /><BR /><b>Liftbetreiber müssen Versicherung anbieten</b><BR /><BR />Artikel 30 des Dekrets regelt hingegen die Haftpflichtversicherung: Jeder Skifahrer muss demnach über eine gültige Versicherung verfügen, die im Falle eines Unfalles oder eines angerichteten Schadens die eigene Verantwortung zivilrechtlich abdeckt. Die Skigebietsbetreiber wären somit ab 1. Jänner verpflichtet, eine solche Versicherung anzubieten. Vielerorts wird eine solche Versicherung bereits angeboten – so etwa auch von Dolomiti Superski, gegen einen minimalen Aufpreis auf das Ticket. <BR /><BR />Die Liftbetreiber müssen die Haftpflichtversicherung zwar anbieten, sie müssen aber nicht kontrollieren, ob ein Skifahrer über diese tatsächlich verfügt. Für den Skifahrer genügt es auch, wenn er bereits eine solche Versicherung selbst abgeschlossen hat, etwa über das Kontokorrent, erklärt der Marketingleiter von Dolomiti Superski, Marco Pappalardo. Nicht alle Skigebietsbetreiber bieten bisher eine Haftpflichtversicherung an – diese müssten sich folglich anpassen.<BR /><BR /><b>Helmpflicht für Minderjährige</b><BR /><BR />Mit Artikel 17 des Dekrets wird hingegen die Helmpflicht für alle Minderjährigen vorgeschrieben – nicht nur fürs Skifahren und Snowboarden, sondern auch fürs Rodeln. Wird jemand ohne Helm erwischt, so können Geldbußen zwischen 100 Euro und 150 Euro verhängt werden. <BR /><BR />Senator Durnwalder hält die neuen Vorschriften für durchaus sinnvoll, weil sie allesamt der Sicherheit dienten. Bis jetzt sehe es noch nicht nach einer Verschiebung der Neuregelungen aus, aber man müsse abwarten. Gerade die Haftpflichtversicherung sei wichtig – etwa, bei Unfällen auf der Piste ohne Zeugen. Da sei es schwierig, seine eigene Unschuld zu beweisen. Durnwalder verteidigt auch die Null-Promille-Regel: Wer einen Schnaps auf einer Hütte trinke, müsse dann halt mit der Bahn zu Tal fahren. <BR /><BR />Für einen Aufschub der Neuregelungen setzen sich der Verband der Seilbahnunternehmer auf gesamtstaatlicher Ebene und auch der Verband der Seilbahnunternehmer in Südtirol ein, berichtet der Vorsitzende Helmut Sartori. „Die Zeit für die Umsetzung ist knapp“, begründet Sartori diesen Schritt. „Ursprünglich war es geplant, mit diesen neuen Vorschriften später zu starten.“<BR /><BR /><BR />