Für die Verkehrsteilnehmer heißt das: noch mehr Straßenregeln befolgen. Denn mit dem neuen Straßenkodex wird die Null-Promille-Grenze für Führerschein-Neulinge (bis zu drei Jahre) und für Berufsfahrer zur Realität. Wird gegen die Regelung verstoßen, kommt es zum Führerscheinentzug. Wird bei einem Berufsfahrer ein erhöhter Alkoholwert festgestellt bzw. steht dieser unter Drogen, kann er von seinem Arbeitgeber fristlos entlassen werden. Drakonische Strafen warten auf so genannte Straßen-Rowdys: Autofahrer, die sich zwei Mal der fahrlässigen Tötung auf der Straße schuldig gemacht haben, droht der lebenslange Führerscheinentzug. Tempolimit-Vergehen: Strafen verteuert Einige Vergehen werden zudem künftig erneut teurer, darunter die der Geschwindigkeitsübertretung. Zwischen 40 und 60 km/h über dem Erlaubten muss man zwischen 500 und 2000 Euro hinlegen, den Führerschein ist man für ein bis drei Monate los. Bei mehr als 60 km/h über dem Tempolimit liegt die Strafe zwischen 779 und 3.119 Euro, der Führerschein wird für sechs Monate eingezogen. Sondererlaubnis bei FührerscheinentzugWem der Führerschein entzogen wird, der muss künftig nicht mehr zu Fuß zur Arbeit gehen. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass beim Regierungskommissar um eine Sonder-Fahrerlaubnis von täglich bis zu drei Stunden angesucht werden kann. Wird eine solche in Anspruch genommen, verdoppelt sich automatisch der Zeitraum, in dem der Führerschein eingezogen bleibt. Bei drei gleichen Vergehen: Zurück in die Fahrschule Autofahrer, denen hingegen in einem Jahr 15 Punkte entzogen wurden bzw. die drei Mal dasselbe Vergehen begangen haben, müssen erneut die Fahrschule besuchen und noch einmal zur Prüfung antreten. Autobahnraststätten: Regel verschärft Öffentlichen Lokalen ist es fortan untersagt, ab drei Uhr morgens alkoholische Getränke auszuschenken. Das Verbot gilt bis sechs Uhr morgens. Eine Ausnahme wird zu Silvester und am 15. August (Maria Himmelfahrt, A. d. R.) gemacht. Für Autobahnraststätten gelten noch strengere Regeln: Dort ist es den Bediensteten untersagt, ab 22 Uhr Alkohol zu verkaufen. Raststättenbetreiber, die sich nicht an diese Regelung halten, müssen mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen. Außerdem müssen Gastbetriebe in Zukunft über ein Alkoholtestgerät verfügen, damit Gäste ihren Promillegehalt feststellen können. Keine allgemeine Helm-Pflicht für Radfahrer Abstand genommen hat man von der allgemeinen Helmpflicht für Radfahrer. Allerdings: Radfahrer unter 14 Jahren müssen einen Helm tragen. Für Motorradfahrer wird der Kindersitz obligatorisch. Leichtkraftfahrzeuge/Minicar: Anschnallen! Lenker von Leichtkraftfahrzeugen/Minicar (50 cm3 und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit) müssen sich künftig anschnallen - ansonsten drohen rigorose Strafen. Bei „auffrisierten“ Motoren müssen sowohl Autobesitzer als auch Mechaniker kräftig in die Brieftasche greifen. Drogentest wird PflichtAuch Drogentests werden zur Pflicht: Diesen müssen sich nicht nur Führerscheinneulinge unterziehen, sondern auch Autofahrer, die ihren Führerschein erneuern. Berufsfahrer müssen ebenfalls regelmäßig einen Drogentest machen.Strafbescheide innerhalb von 60 TagenStrafbescheide müssen dem jeweiligen „Verkehrssünder“ innerhalb von 60 Tagen zugestellt werden. Bisher lag die Frist bei 150 Tagen. Geldstrafen können ab 200 Euro und bei einem Jahreseinkommen von 10.628 Euro in Raten abgezahlt werden. Personalisiertes Kfz-Schild Ab sofort gibt es personalisierte Kfz-Schilder. Das heißt, die Nummernschilder sind nicht mehr an das jeweilige Auto gebunden, sondern an die Person. Fußgängerstreifen: Bei Missachtung minus acht Punkte Wer fortan Fußgänger auf Zebrastreifen ignoriert, wird mit einem Verlust von acht Führerscheinpunkten bestraft. Sollten die Fußgängerstreifen nicht gut sichtbar sein, fällt die Strafe etwas milder aus. Fünf Punkte verliert ein Autofahrer, wenn er der Polizei bzw. den Rettungskräften bei Einsätzen keine freie Fahrbahn garantiert. Außerdem wurden die Strafen für Autofahrer erhöht, die am Steuer telefonieren. Höchstgeschwindigkeit auf AutobahnenDie Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen bleibt bei 130 Kilometern pro Stunde. Allerdings steht es den Autobahnkonzessionären bei dreispurigen Fahrbahnen und günstigen Wetterverhältnissen frei, die Höchstgeschwindigkeit auf maximal 150 Stundenkilometer zu erhöhen. Mit 17 Jahren am Steuer In Begleitung eines Erwachsenen und mit einer Sondergenehmigung können sich ab 1. August 17-Jährige an das Lenkrad setzen. Die Überlegung dahinter: Jugendlichen sollte es möglich sein, bereits vor dem Führerscheinerwerb Lenk-Erfahrungen zu sammeln. Black-Box für Autos Getestet wird ab sofort eine Black-Box für Autos, die Unfalldaten speichern soll. Verkehrsminister Altero Matteoli sieht dahinter einen "pädagogischen Effekt". Allein das Vorhandensein einer solchen Box verstärke das Verantwortungsbewusstsein des Lenkers, so Matteoli. Erste Hilfe für überfahrene Tiere Laut neuer Straßenverkehrsordnung haben Autolenker, die ein Haus- oder Nutz- oder ein unter Schutz gestelltes Tier anfahren, sofort für die nötigen Erste-Hilfe-Maßnahmen zu sorgen. Bei Missachtung drohen 389 bis 1559 Euro Strafe. Mehr Verkehrserziehung in den SchulenDie Verkehrserziehung soll in den Schulen einen größeren Stellenwert erhalten. Auch Verkehrszeichen sollen modernisiert werden. joi