In den nächsten Wochen wird die Landesregierung einen Artikel des Integrationsgesetzes dahingehend abändern, dass finanzielle Leistungen des Landes künftig an die Erbringung einer Integrationsleistung geknüpft werden können.So soll zum Beispiel das Familiengeld und die Mietbeihilfe an den Besuch von Kursen gekoppelt sein. D/wib Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".