Am 19. August wird die Landesregierung die neuen Kriterien für die Winternachtquartiere beschließen. Der Rat der Gemeinden gab am Freitag grünes Licht. 240 Plätze einschließlich des „Dormizil“ Bozen soll es geben. Bozen muss 70, Meran 45, Brixen, Bruneck und Leifers je 20 Plätze bereitstellen. Sollte es im Winter besonders kalt werden, sind noch einmal 40 Plätze beizusteuern: 20 von Bozen, je 5 von den vier anderen Städten.<BR /><BR />„Die 5 Plätze mehr nicht aufbringen, wäre armselig“, gibt sich Merans Stadtrat Stefan Frötscher gelassen. Allerdings wäre der Kapuzinerorden gefordert. „30 Menschen hätten im fast leeren Kloster Platz.“ In Bruneck klappt es heuer ebenfalls. Bozen aber will nur 70 Menschen aufnehmen. Das Land lockere sogar die Regeln: Anders als von Bozen bei den Treffen mit dem Land gefordert, müssten Personen künftig für Nachtquartier nicht 5 Monate, sondern 4 Wochen Aufenthalt in Südtirol nachweisen. <h3> Keine Lockerung, sondern verschärfte Regeln</h3> „Bozens neue Stadtregierung scheint einiges zu verwechseln“, meint Pamer. 5 Monate Aufenthalt in Südtirol waren nie Zugangskriterium. „Die kann man bei jenen 100 Betten verlangen, die separat für Leute bereitstehen, die trotz Job keine Wohnung finden – nicht aber für Menschen, die bei minus 10 Grad vor der Tür zittern.“ Allemal würden Regeln nicht gelockert, sondern verschärft.<BR /><BR /><embed id="dtext86-70939806_quote" /><BR />Das bestätigt Abteilungsleiterin Michela Trentini. Die Daten der Gäste seien täglich bis 9 Uhr an die Quästur zu übermitteln. Wer keinen Ausweis habe, werde namentlich sofort und nicht erst am nächsten Vormittag an die Quästur gemeldet. „Personen, die gewalttätig werden und die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter gefährden, werden endgültig vom Nachtquartier ausgeschlossen“, so Trentini. Die Plätze der Stadt Bozen sinken von 245 im Vorjahr auf 190.<h3> Verantwortung bei Gemeinde</h3> „Ich habe große Bedenken, dass die Plätze in Bozen reichen, doch die neue Stadtregierung wollte es so“, so Pamer. Sollte in einem strengen Winter Probleme auftreten oder schlimmstenfalls Menschen erfrieren, läge die Verantwortung nicht beim Land. „Wir erlassen nur Richtlinien, die Zuständigkeit für Obdachlose liegt aber bei der Gemeinde“, so Pamer.