Bis Jahresende muss jetzt jedoch abgestoßen werden, was keinen institutionellen Zweck erfüllt – und über alles wacht der Rechnungshof. Laut Sparpaket der Regierung müssen Gemeinden bis 30.000 Einwohner sich bis Jahresende von allen Beteiligungen trennen; jene über 50.000 dürfen eine einzige behalten. Weil dies hierzulande aber nicht greift, bleibt Südtirols Gemeinden mehr Spielraum. Lustig wird es aber auch für sie nicht. Denn: Laut Landesgesetz Nr. 12 von 2007 müssen sich Gemeinden und Land von ihren Beteiligungen trennen, die keinen institutionellen Zweck erfüllen. „Wir werden versuchen, zu retten, was zu retten ist“, sagt der Geschäftsführer des Gemeindenverbandes, Benedikt Galler. Was genau unter „institutionellem Zweck“ zu verstehen ist, kann aber auch er (noch) nicht definieren. „Wir arbeiten an einem Leitfaden“, so Galler. Sicher ist aber schon jetzt, dass Kraftwerke nicht dazu zählen, denn die Beteiligung der Gemeinden am Strom ist vom Autonomiestatut vorgesehen. Auch sog. In-House-Gesellschaften wie die ECO-Center AG dürften abgedeckt sein. Das entsprechende Landesgesetz entspricht zwar nicht den Staats-, wohl aber den EU-Vorgaben und wurde nicht angefochten. „Überall sonst muss man aber von Fall zu Fall schauen“, sagt Galler.Gesellschaft darf nur letzte Möglichkeit seinEine happige Anleitung, wie vorzugehen ist, flatterte den Gemeinden vor kurzem vom Rechnungshof auf den Tisch. Darin werden die Gemeinden zu einer „sorgfältigen Analyse der Gründe für ein privatwirtschaftliches Gesellschaftsmodell“ angehalten. „Irrelevant“ sei dabei, ob es sich nur um eine Minderheitenbeteiligung handle. Vorzusehen seien „akkurate Kontrollmechanismen“ und vor allem: „Die Gemeinde kann nur eine Gesellschaft bilden, nachdem sie alle anderen Möglichkeiten, ihren institutionellen Zweck zu erfüllen, negativ bewertet hat: Es muss also die letzte Möglichkeit sein“, so der Rechnungshof. Weil fürs Land dasselbe gelten dürfte, nimmt es nicht Wunder, dass sich das Land von Beteiligungen wie an der Brennercom oder am Thermenhotel in Meran trennt. Um beispielhaft bei Meran zu bleiben, stellen sich aber auch andere Fragen: Ist es Aufgabe einer Gemeinde, ihre Sport- und Aufstiegsanlagen (Ifinger AG) über Gesellschaften zu führen? Und erfüllt ein Pferderennplatz einen institutionellen Zweck?„Dass die Gemeinde aus der Führungsgesellschaft des Pferderennplatzes aussteigt, ist beschlossene Sache“, sagt der Meraner Parlamentarier Karl Zeller. Sportanlagen erfüllen keinen wirtschaftlichen Zweck und die Ifinger AG diene hauptsächlich Einheimischen und erfülle mit der Verbindung zum Skigebiet eine öffentliche Transportfunktion.Gar manches dürfte aber nicht einfach zu begründen sein. Umso mehr ärgert sich Zeller. Der Staat habe die Gemeinden 1990 per Gesetz und mit satten Steuervergünstigungen angehalten, ihre öffentlichen Betriebe in private Kapitalgesellschaften umzuwandeln. Diesen Vorgaben seien viele große Betriebe wie Seab, Stadtwerke und Etschwerke gefolgt.Jetzt heiße es plötzlich, alles zurück, und die Gemeinden stünden vor der Alternative, Beteiligungen abzustoßen oder die Unternehmen wieder in Sonderbetriebe zurückzuwandeln. „Nur, dass es jetzt keine Steuervergünstigungen mehr gibt und sich das keiner leisten kann“, so Zeller.bv