<BR />Über zwei Jahre warten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst auf ihre Abfertigung, wenn sie in Rente gehen oder den Arbeitgeber wechseln. Die Landesregierung hat am Freitag einen weiteren Schritt gesetzt, um diese Auszahlungszeiten überbrücken zu können: Das Abkommen mit dem NISF/INPS wurde genehmigt und in den nächsten Tagen offiziell unterzeichnet.<BR /><BR />Jetzt trennt über 4.000 Landesangestellte nur mehr ein Schritt von einer Auszahlung ihrer Abfertigung innerhalb von 90 Tagen – und zwar der Sanktus des Rechnungshofes. „Wir rechnen aber damit, diesen bald zu erhalten und im Oktober loslegen zu können“, so Landesrätin Amhof. Die ersten Landesangestellten, die im Herbst in den Ruhestand treten, sollten ihr Geld bereits vor Weihnachten am Konto haben. Das Land streckt es vor und holt es sich Jahre später vom INPS wieder zurück.<BR /><BR />Doch es geht nicht nur um jene, die neu dazukommen, weil sie in Rente gehen oder kündigen, sondern vor allem um gewaltige Altlasten. „Diese Woche tagt eine Taskforce, die wir einrichten wollen, um die vielen bereits aufliegenden Verträge aus der Vergangenheit abzuarbeiten“, sagt Amhof. Der Landeshauptmann hat sie dazu mit stolzen 50 Mio. Euro ausgestattet. „Diese wollen wir noch heuer rausbringen“, so Amhof. Andernfalls geht das Geld nämlich in Erhausung, was nach all den Ankündigungen wohl hochnotpeinlich wäre.<BR /><BR />Durch die Finger blicken derzeit andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wie Gemeinden, Bezirksgemeinschaften oder Sanitätsbetrieb. Zwar wollten sich diese Sektoren im Frühling mit einklinken, konnten aber keine genauen Berechnungen der Kosten vorlegen. Vor allem im Gesundheitswesen wird mit großen Summen gerechnet, da die Abfertigung von Primaren und Oberärzten ungleich höher ausfällt als bei „normalen“ Mitarbeitern. <BR /><BR />Bei den Gemeinden dürfte eine gesetzliche Änderung nötig sein, denn sie sind bei der Region angesiedelt. Zudem ist auch bei den anderen Körperschaften mehr Personal nötig, um die Vergangenheit aufzuarbeiten.