Die Enthaltung von Noggler war somit entscheidend.Vorgelegt wurde der Entwurf von den Abgeordneten Roland Tinkhauser, Pius Leitner, Ulli Mair, Thomas Egger und Sigmar Stocker (alle Freiheitliche).Damit sollen Konzessionen an Treuhandgesellschaften nur erlaubt sein, wenn deren Besitzverhältnisse offengelegt werden. Dies soll auch bei einer nachträglichen Beteiligung einer Treuhandgesellschaft bei einem Konzessionsinhaber gelten. Eine Offenlegung wird auch für bestehende Konzessionen vorgeschrieben.Roland Tinkhauser, der Einbringer des Gesetzentwurfs, war vor der Abstimmung von mehreren Kommissionsmitgliedern aufgefordert worden, den Entwurf zurückzuziehen, da dem ersten Gesetzgebungsausschuss bereits ein Entwurf für eine Reform des Transparenzgesetzes - eingebracht von der SVP - vorliege. Eine Überweisung von Tinkhausers Entwurf an den ersten Ausschuss zur gleichzeitigen Behandlung mit dem sogenannten Transparenzgesetz war rechtlich nicht möglich.