Nach monatelangem Streit um den Seniorenanwalt hat Landtagspräsident Schuler seinen alten Gesetzesentwurf über Bord geworfen und gestern der Fraktion einen neuen vorgelegt. <BR /><BR />Künftig soll es nur mehr eine Ombudsstelle für Bürgeranliegen geben. „Die Gesamtverantwortung liegt bei einer Person, die vom Landtag ernannt wird. Die Zuständigkeiten werden an sieben Fachbereiche – öffentliche Verwaltung, Kinder und Jugend, Gleichstellung der Geschlechter, sexualisierte Gewalt, Senioren, Diskriminierung, Gefängnisinsassen – delegiert“, sagt Arnold Schuler. Die Leiter der Fachbereiche werden vom Präsidium ernannt und zwar mit Gutachten der Fraktionssprecher oder einer Kommission. Der Kommunikationsbeirat bekommt ein eigenes Gesetz. <BR /><BR />Den Entwurf hat Schuler mit der Opposition besprochen. Letzte Details sollen diese Woche am Rande des Landtags vereinbart werden, sodass der Gesetzesentwurf am Freitag vom Rat der Gemeinden begutachtet werden kann.