Darüber haben am Mittwoch in Bozen Landesrat Philipp Achammer, der für die Abteilung Arbeitsmarktservice zuständige Direktor Stefan Luther und die für Arbeitsvermittlung zuständige Amtsdirektorin Francesca Malara informiert.<BR /><BR />Von einem Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik sprach Landesrat Philipp Achammer: „Wir räumen der aktiven Arbeitsmarktpolitik den absoluten Vorrang ein und gehen vom Verwalten zum Gestalten über“, sagte der Landesrat. <BR /><BR />Nach einer „Hochkonjunktur der passiven Arbeitsmarktpolitik in den Pandemiejahren 2020 und 2021, in denen viele Menschen in Südtirol zum ersten Mal im Lohnausgleich waren, haben uns die vorpandemischen Verhältnisse mit Fach- und Arbeitskräftemangel wieder eingeholt“, sagte Achammer. Südtirol werde die europäischen Mittel nutzen und ein kapillares System an Maßnahmen und Infrastruktur zu schaffen und öffentliche und private Einrichtungen so zu vernetzten, dass möglichst für alle eine Teilhabe am Arbeitsmarkt möglich werde und den Bedürfnissen der Arbeitgebenden bestmöglich entsprochen werden könne. Dazu solle die „Garantie der Beschäftigungsfähigkeit“ genutzt werden, für welche die Landesregierung Ende Juni ihren eigenen Anwendungsplan definiert hat. <BR /><BR /><b>Arbeitsfähigkeit garantieren: Mit diesen Maßnahmen</b><BR /><BR />Anwendung findet diese Garantie in einem Plan, den die Direktorin im Amt für Arbeitsvermittlung, Francesca Malara, vorstellte: Dieser definiert Zielgruppen, führt ein neues und umfangreiches Assessment ein, legt Hilfestellungen und verbindliche Angebote für alle Maßnahmenwege fest. Er sieht Unterstützungen vor, damit die eingetragenen Arbeitslosen auch die Maßnahmen in Anspruch nehmen können, verweist auf die Bedeutung von Sprachkursen und digitaler Kompetenzen für die Beschäftigungsfähigkeit und sieht die Umschulung, also das Erlernen eines neuen Berufes als Möglichkeit vor. <BR /><BR />Ebenso schreibt er für alle Empfangenden sozialer Abfederungsmaßnahmen die Pflicht fest, die vereinbarten Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, anderenfalls können die Unterstützungsmaßnahmen gekürzt werden.<BR /><BR /><b>Zusätzliches festes Arbeitsvermittlungszentrum in Bozen</b><BR /><BR />Der für Arbeitsmarktservice zuständige Abteilungsdirektor Stefan Luther verglich den geplanten Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik mit der Errichtung eines neuen Stadtviertels: Dabei sei die Infrastruktur, besonders auch die digitale von zentraler Bedeutung, ebenso ein koordiniertes Zusammenspiel der öffentlichen und privaten Partner.<BR /><BR /> Um die Beratung von Arbeitslosen und von Betrieben auf Personalsuche zu verbessern und damit das derzeitige Verhältnis von einem Vermittelnden je 1000 Arbeitssuchenden zu verbessern, wurden 70 neue Stellen vorgesehen. Zudem soll ein zusätzliches festes Arbeitsvermittlungszentrum in Bozen und 3 mobile Zentren die Vermittlung verbessern und zur effizienten und treffsicheren Vermittlung beitragen.<BR /><BR /> Da „eine gut ausgebaute Infrastruktur für Maßnahmen auch den notwendigen Wandel auf dem Arbeitsmarkt unterstützt“, betonte Luther: „Jeder Mensch hat auf dem Arbeitsmarkt eine Chance und ist eine Ressource. Aber es gibt auch die Pflicht, sich an den Maßnahmen zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit zu beteiligen.“