Einen Gesetzentwurf dazu hat er bereits ausgearbeitet, nun will der Abgeordnete Unterschriften der Bürger sammeln.<BR /><BR />Seit Einführung der Landtagswahlen im Jahr 1948 waren nur 253 Südtiroler berechtigt, den Landeshauptmann zu wählen: Klingt erst mal widersprüchlich, strömen doch alle fünf Jahre Tausende Bürger zu den Wahlurnen, um ihre Stimme abzugeben. <BR /><BR />Aber der Landeshauptmann wird in Südtirol nicht direkt vom Volk gewählt, sondern von den Abgeordneten. „Häufig herrscht Unklarheit über dieses System“, unterstrich Leiter Reber am Dienstag bei einer Pressekonferenz. „Viele Südtiroler treten an die Wahlurne im Glauben, den Landeshauptmann direkt zu wählen.“<h3> Zuerst Unterschriften sammeln, dann wird der Entwurf eingereicht</h3>Laut dem Freien Landtagsabgeordneten sollte die Wahl eigentlich genau so verlaufen, also auf direkte Weise erfolgen: Daher hat er nun ein neues Gesetz ausgearbeitet, das jenem der Gemeindewahlen ähnelt. „Mit einem Stimmzettel wählt der Bürger den Landeshauptmann, mit einem zweiten die bevorzugte Liste“, erklärte Leiter Reber.<BR /><BR />Derzeit gibt es nur einen Stimmzettel, bei dem der Bürger das Listensymbol ankreuzt und Vorzugsstimmen an bis zu vier Kandidaten verteilt. „Mit einer Trennung müsste sich der Wähler bei Landeshauptmann und Liste nicht mehr auf ein und dieselbe Partei festlegen“, betonte Leiter Reber. So werde Pluralismus gefördert. Gewählt würden die 34 Mitglieder des Landtags, den 35. Sitz belegt der Landeshauptmann. <BR /><BR />Nun sinkt die Wahlbeteiligung in Südtirol seit Jahrzehnten. Zum Vergleich: Im Jahr 1978 lag sie noch bei 93,6 Prozent, 2023 waren es 71,5. Leiter Reber zeigt sich überzeugt, dass die Politikverdrossenheit in der Bevölkerung nach einer Überarbeitung des Wahlsystems abnehmen werde. „Die direkte Einflussnahme auf die Wahl führt zu mehr Mitsprache, zu mehr Recht und Verantwortung“, so Leiter Reber. „Gleichzeitig hat der Landeshauptmann nach der Wahl einen größeren Rückhalt in der Bevölkerung.“<BR /><BR />Derzeit wird der Gesetzentwurf von Rechtsämtern geprüft, um letzte Details zu klären – etwa gibt es noch Unklarheiten, was die Briefwahl anbelangt. Im Landtag bräuchte der Entwurf eine Zweidrittelmehrheit, um durchzugehen. Einreichen wird ihn Leiter Reber voraussichtlich Ende des Jahres 2026, vorher will er sich in der Bevölkerung umhören. <BR /><BR /> „Im Frühling starten wir eine Unterschriftensammlung vor Ort, in Gemeinden und Städten“, informierte Leiter Reber. Bereits jetzt können sich Bürger unter https://www.freie-fraktion.info/de/im-fokus/ Informationen zum Entwurf einholen und ihre Stimme abgeben.<h3> Gemischte Reaktionen aus dem Landtag</h3>Bei der Frage, ob Südtirol seinen Landeshauptmann künftig direkt wählen sollte, scheiden sich in der Opposition die Geister. In der SVP lehnt man den Vorschlag indes ab. Es sei wichtig, das Wahlgesetz zu reformieren und der Zersplitterung im Landtag entgegenzuwirken, jedoch nicht mit einer Direktwahl, meint dazu <Fett>SVP</Fett>-Fraktionssprecher <Fett>Harald Stauder</Fett>. Diese sei in einem Land mit drei Sprachgruppen nämlich höchst problematisch. <BR /><BR />Auch <Fett>Brigitte Foppa</Fett> (<Fett>Grüne</Fett>) spricht sich gegen die Direktwahl aus. „Unser Verhältniswahlsystem ist ein bewährtes Instrument. Es ist verlässlich, transparent und demokratisch“, betont Foppa. Es sei wichtig, dass die Hauptmacht beim Landtag bleibe und nicht zu sehr auf eine einzige Person übertragen werde. <Fett>Paul Köllensperger</Fett> (<Fett>Team K</Fett>) betont die Wichtigkeit, sich zuerst bei der Bevölkerung zur Idee umzuhören, grundsätzlich befürwortet er jedoch die Direktwahl.<BR /><BR /> „Es hat sich bei der Bürgermeisterwahl gezeigt, dass ein solches Modell gut bei den Südtirolern ankommt“, so Köllensperger. Genauso sieht es <Fett>Sven Knoll</Fett> (<Fett>Süd-Tiroler Freiheit</Fett>), der erwähnt, dass eine direkte Wahl in anderen Regionen bereits Normalität sei. „Das Modell würde die Demokratie stärken, das Interesse an der Wahl durch mehr Auswahlmöglichkeiten erhöhen.“<h3> Das sagt der Verfassungsrechtler</h3><b>Herr Palermo, wäre eine direkte Wahl des Landeshauptmanns rechtlich möglich?</b><BR /><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Francesco Palermo: Sie ist rechtlich möglich, aber schwierig umzusetzen. Nicht zuletzt, weil es eine Zweidrittelmehrheit im Landtag benötigt, um das neue Wahlgesetz einzuführen. <BR /><BR /><b>Wie ist das Wahlsystem in anderen Regionen Italiens geregelt?</b><BR />Palermo: Dort ist ein direktes Wahlsystem bereits Standard. Nur in Südtirol und im Aostatal gibt es keines.<BR /><BR /><b>Wäre es in Ihren Augen sinnvoll, auch in Südtirol eine Direktwahl des Landeshauptmanns einzuführen?</b><BR />Palermo: Wegen der besonderen Bedingungen im Land – etwa ist die Vertretung aller drei Sprachgruppen nötig – rate ich davon ab, da es zu Komplikationen kommen könnte. Ich glaube, für Südtirol eignet sich ein Verhältniswahlsystem besser. <BR /><BR /><i>*Francesco Palermo ist Professor für Verfassungsrecht an der Uni Verona</i>