Der EU-Abgeordnete Herbert Dorfmann hatte nach einem Bericht der Sonntagszeitung "Zett" Zweifel angemeldet, ob das durch die Abstimmung erzwungene Verbot in Mals überhaupt dem EU-Recht nach möglich ist. Der Einsatz von Pestiziden und die Auflagen für deren Verwendung seien klar geregelt. "Für ein generelles Verbot sehe ich da keinen Spielraum", sagte Dorfmann. Benedikter begrüßt das Votum der Malser Bürger in einer Aussendung vom Montag und teilt mit:1. Seit der EU-Ratsverordnung Nr. 2092/91 vom 24.06.1991 ist der „biologische (auch: ökologische) Landbau“ eine vom EU-Recht offiziell anerkannte landwirtschaftliche Produktionsweise, die von unzähligen darauffolgenden Kommissionsrichtlinien bis heute geregelt und gefördert wird. Diese Richtlinien fördern auch regionale oder lokale Pionierentwicklungen im Bereich Biologischer Landwirtschaft.2. Zweitens ermöglicht – ja: erfordert sogar! - die EU-Richtlinie Nr. 834/2007 „Ökologischer Landbau“ in ihrem Abschnitt „Ökologischer Pflanzenbau ( Art. 12)“ , ausdrücklich, den Einsatz von ökologischen Pflanzenschutzmitteln – was natürlich den Verzicht oder die Einschränkung herkömmlicher Pestizide voraussetzt. 3. Keinerlei EU-Verordnung oder –Richtlinie verbietet es, diese regionalen/lokalen Umstellungen auf biologischen Landbau etwa auf Gemeindeebene festzulegen. Keinerlei staatliches, regionales oder Landesgesetz schränkt hier die subsidiäre Regelungskompetenz einer Gemeinde ein, weder aus dem Blickpunkt Gesundheitsschutz noch aus jenem der Landwirtschaft!stol