Liberalisierungsdekret sind Unternehmensgerichte vorgesehen, die in den Hauptorten der Regionen ihren Sitz haben sollen. Für Südtirol und das Trentino ist der Sitz in Venedig vorgesehen, für das Aostatal in Turin.„Das ist eine grobe Verletzung des Pariser Abkommens und des Rechtes auf den Gebrauch der Muttersprache vor Gericht, wie er im Autonomiestatut verankert ist“, sagte er. Peterlini konnte am Dienstagabend einen Antrag zur Tagesordnung durchsetzen, in dem die Regierung aufgefordert wird, dafür zu sorgen, dass dieses Recht garantiert werde.Der Antrag wurde von den Südtiroler Senatoren und einer Reihe anderer Senatoren unterzeichnet, die damit ihre Solidarität bekundeten.Nun liegt der Ball beim Ministerratspräsidium, das Peterlini am gestrigen Dienstag direkt über Präsident Mario Monti und Staatssekretär Catricalà auf die Verletzung des Sprachenschutzes aufmerksam gemacht hatte. Durch den genehmigten Antrag seien die Voraussetzungen gegeben, um diese Verletzung auszumerzen und dem Sprachenschutz entgegenzukommen, meint Peterlini.Allerdings sei es äußerst schwierig, in dieser Phase noch einen Sitz in Bozen oder zumindest in der Region für das Unternehmensgericht zu erreichen, bedauert Peterlini.Die Regierung wird zum Liberalisierungsdekret die Vertrauensfrage stellen.