Die Opposition konnte sie mit ihrem Vorschlag überzeugen: Alle 17 Mitglieder unterstützten den Antrag. Die Mehrheit hingegen stimmte geschlossen dagegen. Der Antrag erhielt damit keine Mehrheit und ist de facto abgelehnt. <BR /><BR />Wie s+ berichtete, werden 70 Prozent der 15.000 Südtiroler Pflegebedürftigen zu Hause betreut. Auf die Einstufung für das Pflegegeld warten sie derzeit rund acht Monate. Nicht ohne Grund: Über die Zeit haben sich zahlreiche Gesuche angestaut. <BR /><BR />Aus dem Vorjahr warten noch 3.374 Anträge auf ihre Bearbeitung. „Gleichzeitig ist die Zahl der Einstufungsteams in den letzten Jahren zurückgegangen – von 20 Teams im Jahr 2019 auf derzeit 17“, betonte die Team-K-Abgeordnete Maria Elisabeth Rieder.<BR /><BR />Ihr Antrag sollte hier für Entlastung sorgen: Die gesamte Opposition hat ihn mitunterzeichnet. Gefordert wurde, die Pflegeeinstufung für alle ausstehenden Anträge von Amts wegen vorzunehmen. Zudem sollte für deren Bearbeitung zusätzliches Personal des Sanitätsbetriebs sowie externes Fachpersonal eingebunden werden, um die Einhaltung der 60-Tage-Frist zu garantieren. <BR /><BR />Die Abstimmung im Landtag endete mit 17 zu 17 Stimmen – die nötige Mehrheit wurde nicht erreicht. „Das Anliegen der 4.183 Unterzeichner der entsprechenden Petition wird damit ignoriert“, bemängelte Rieder.<h3> SVP sieht „keine zielführenden Maßnahmen“</h3>In der SVP ist man sich bewusst, dass die vorgesehene Bearbeitungsfrist zurzeit nicht eingehalten werden kann. „Die im Beschlussantrag vorgesehenen Maßnahmen sind aber nicht zielführend“, sagte dazu Fraktionsvorsitzender Harald Stauder. Die Einstufung von Amts wegen würde mit der Auszahlung von öffentlichen Mitteln ohne vorherige Überprüfung des tatsächlichen Pflege- und Betreuungsbedarfs einhergehen, meinte Stauder. <BR /><BR />Zudem würde sie das Problem nicht lösen, sondern lediglich verschieben. Laut der zuständigen Landesrätin Rosmarie Pamer habe ihr Ressort in den vergangenen Monaten bereits an Maßnahmen zur Verkürzung der Wartezeiten gearbeitet. Dazu gehören etwa die Bereitstellung zusätzlicher Räumlichkeiten für Büroeinstufungen, die Verstärkung der Personalressourcen sowie die Optimierung der Verwaltungsabläufe.