Die Bearbeitung der Ansuchen soll nun innerhalb von 60 Tagen erfolgen, das Pflegegeld soll bereits im Folgemonat nach Antragstellung ausbezahlt werden. <BR /><BR />Bereits heute gibt es in Südtirol Möglichkeiten einer vereinfachten Einstufung in besonderen Fällen: So kann bei schwerstkranken Menschen bzw. bei weit fortgeschrittenen und nicht mehr reversiblen Krankheitsverläufen, etwa bei terminalen Erkrankungen oder schweren neurologischen Zuständen, eine sogenannte Amtseinstufung aufgrund fortgeschrittener Krankheit erfolgen. Zu dieser bestehenden vereinfachten Einstufung kommt nun auch jene für Menschen mit Demenz hinzu.<BR /><BR />Ein Blick auf die aktuellen Zahlen unterstreicht die Bedeutung solcher Maßnahmen: Rund 16.000 pflegebedürftige Menschen werden in Südtirol betreut, davon wurden im Dezember 2025 12.992 Personen zu Hause gepflegt. Die Ausgaben für Pflegeleistungen sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und liegen 2025 bei über 314 Millionen Euro. Gleichzeitig nimmt der Anteil älterer Menschen kontinuierlich zu. Vor diesem Hintergrund ist eine effiziente und rasche Abwicklung der Pflegeeinstufungen zentral.<BR /><BR />Neben der inhaltlichen Vereinfachung der Einstufung ist auch die geplante Optimierung der Abläufe sowie die Aufstockung des Personals ein entscheidender Schritt. Zusätzliche Teams und vereinfachte Verwaltungsprozesse tragen dazu bei, die Verfahren zu beschleunigen und die Wartezeiten weiter zu verkürzen.