Freitag, 7. September 2018

Pflichtimpfung: Eigenerklärung bis 10. März 2019 gültig

Die Eigenerklärungen zum Impfstatus der Kinder sollen nun doch weiter Gültigkeit haben und zwar bis zum 10. März 2019. Am Mittwoch hatte es aus Rom noch geheißen, die Eigenerklärungen hätten keine Gültigkeit mehr. Ein Kind könne nur nach Vorweis des Impfzeugnisses in die Kleinkinderbetreuungseinrichtung bzw. in den Kindergarten eingelassen werden.

Die Eigenerklärungen zum Impfstatus der Kinder sollen nun doch weiter Gültigkeit haben und zwar bis zum 10. März 2019. - Foto: © shutterstock









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