„Das Recht des Kindes auf Betreuung in der Familie wird im Gesetzentwurf der SVP ebenso missachtet wie die Wahlfreiheit der Eltern“, bemängelt Pöder. Der Gesetzentwurf bringe den Familien in Südtirol weder mehr finanzielle oder strukturelle Leistungen, noch eine Zukunftssicherung im Sinne von konkreten Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen.Ein Familiengesetz müsse unabdingbare Voraussetzungen beinhalten.Dazu gehörten das gesetzliche Recht des Kindes auf Betreuung in der Familie und das Elternrecht für die Eltern."Der Betreuung in der Familie muss der Vorrang eingeräumt werden", so Pöder, der auch ein monatliches Betreuungsgeld fordert, das Eltern in die Lage versetzte, ihre Kinder in den ersten Lebensjahren zu Hause zu betreuen, wenn sie dies wollen.Auch fordert die BürgerUnion ein Betreuungsgeld in mindestens derselben Höhe, wie die Kosten für die öffentliche Hand für einen Kinderbetreuungsplatz, sowie konkrete Unterstützungsmaßnahmen für die Elternrente, das heißt für die Beitragseinzahlungen für die Rentenabsicherung auch während der Erziehungsjahre und die Anerkennung der Familienarbeit.Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei eine Ansammlung von Plattitüden und allgemeinen Aussagen und Verweisen auf bereits bislang bestehende gesetzliche Regelungen und andere Gesetze.Es fehlten konkrete Zahlen und Maßnahmen, aber auch neue Inhalte zur Unterstützung der Familien, insbesondere jener, die vor der Familiengründung stehen."Der Gesetzentwurf ist zu sehr auf die Fremdbetreuung der Kinder ausgerichtet. Den Kindern werden regelrecht die Eltern genommen. Die Wahlfreiheit der Eltern zwischen Berufstätigkeit und Betreuung der Kleinkinder in der Familie wird mit dem Familiengesetz der Landesregierung auf keinen Fall garantiert. Vielmehr setzt die Landesregierung vorwiegend auf Betreuungsanstalten als auf Kinderbetreuung in der Familie", kritisert der Landtagsabgeordnete.