"Laut einem Rundschreiben des italienischen Innenministeriums drohen bereits ab dem 3. November 705 Euro Bußgeld und der Entzug des Fahrzeugsscheines, wenn jemand mit dem Auto eines anderen Eigentümers fährt und dies nicht im Fahrzeugschein vermerkt ist“, so Pöder. „Das Rundschreiben stammt bereits vom 10. Juli dieses Jahres, den Behörden ist aber offenbar erst jetzt aufgefallen, dass es auch umgesetzt werden muss. Vorwarnung für die Autofahrer und Betriebe gab es bislang keine.“Im mehrseitigen Schreiben des Innenministeriums werde auf Ausnahmebestimmungen hingewiesen, Grundsatz sei jedoch, dass der Name das Autolenkers auf dem Fahrzeugschein eingetragen sein muss, wenn das Auto mit dem er fährt, nicht sein eigenes ist, erklärt der Abgeordnete. „Die Norm greift, wenn man das Auto für mehr als 30 Tage benutzt, wobei sich die Frage stellt, wie man nachweisen kann, dass man das Auto nur einen Tag oder weniger als 30 benutzt.“ Die neue Norm sei eine besondere Schikane für Unternehmen: „Unternehmen mit Firmenautos für Angestellte oder Vertreter oder Unternehmen mit LKWs, Transport- und Lieferfahrzeugen müssen jeden Angestellten, der das Fahrzeug benutzt, bei der Motorisierungbehörde auf dem Fahrzeugschein eintragen lassen“, so Pöder. Ausnahmen soll es lediglich für Familienangehörige geben, die im selben Haus wohnen, aber auch das muss nachgewiesen werden. Bei privaten Autofahrern werde es für die Polizei zudem schwierig, zu überprüfen, ob sie das Fahrzeug für 30 Tage benutzen oder nicht. „Hier stellt sich die Frage, bei wem die Beweislast liegt: Muss der Fahrer nachweisen, dass er das Auto für weniger als 30 Tage benutzt hat oder muss die Polizei nachweisen, dass er es für mehr als 30 Tage fährt.“