Seit Ende Dezember gilt für Landesbedienstete ein neuer Bereichsvertrag. Damit wurden auch neue Maßnahmen zur leistungsorientierten Entlohnung eingeführt. So sind unter anderem neue Zulagen vorgesehen, um jene Mitarbeiter angemessener entlohnen zu können, die Aufgaben mit erhöhter Verantwortung, Risiken oder Arbeitsbelastung ausführen. Aufgabenzulagen können bis zu 60 Prozent des Anfangsgehaltes ausmachen, Koordinierungszulagen bis zu 90 Prozent. Sie sind zudem kumulierbar.<BR /><BR />Neu eingeführt wurde auch ein eigener Fonds für Aufgaben- und Koordinierungszulagen, der sowohl den Abteilungen der Landesverwaltung als auch den Schuldirektionen zur Verfügung steht und anhand der Komplexität der Struktur, der Vielfalt der Aufgaben und der Menge der angebotenen Dienstleistungen festgelegt wird. <BR /><BR />Zur definitiven Umsetzung legt Amhof heute der Landesregierung einen Beschluss vor, laut dem die Führungskräfte künftig die Aufgaben- und Koordinierungszulagen selbst an ihre Mitarbeiter zuweisen. „Das ist ein Paradigmenwechsel, denn bisher ging jede Zulage über die Personalabteilung, die nicht immer so entschied, wie es Abteilungs- und Amtsdirektoren vorgeschlagen hatten“, so Amhof. Vorgesetzte erhielten zudem die Möglichkeit, Mitarbeiter kurzfristig und vorübergehend mit einer zusätzlichen Aufgabe zu betrauen, um gute und engagierte Angestellte zu fördern.<BR /><BR /> Die Dotierung des Fonds sei von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich und bleibe sechs Monate in Kraft. „Dann schauen wir, ob und wo wir gegebenenfalls nachbessern müssen“, so Amhof. Allemal sei es ein weiterer Schritt hin zu einer leistungsgerechten Entlohnung im öffentlichen Dienst.