Konkret sollen das Landesgesetz über Vorsorge- und Entnahmemaßnahmen bei Großraubwild (Nr. 11/2018) sowie das Landesjagdgesetz (Nr. 14/1987) angepasst werden. <BR />Hintergrund ist eine Entscheidung der EU, den Wolf ab 14. Juli nicht mehr als „streng geschützt“, sondern nur noch als „geschützt“ einzustufen – <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/eu-parlament-senkt-schutzstatus-des-wolfes" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier lesen Sie mehr dazu. </a><BR /><BR />Damit erhalten die Mitgliedstaaten mehr Spielraum im Umgang mit wachsenden Wolfspopulationen – müssen ihre Gesetze dafür aber erst anpassen.<h3> Walcher: „Wolf stellt zunehmend eine Gefahr für die traditionelle Almwirtschaft dar“</h3>„Für Südtirols Land- und Almwirtschaft ist eine zügige Umsetzung von strategischer Bedeutung“, betont Landesrat Walcher. Der Wolf stelle aufgrund seines bisherigen Schutzstatus zunehmend eine Gefahr für die traditionelle Almwirtschaft und mitunter auch für die öffentliche Sicherheit dar. „Mit der Herabstufung kommen wir unserem Ziel näher, durch die Entnahme von Problemwölfen unsere Alm- und Weidewirtschaft zu sichern.“<BR /><BR />Die geplanten Änderungen sollen noch Ende Juli im Rahmen des Nachtragshaushalts im Landtag beschlossen werden und könnten bereits Mitte August in Kraft treten. An der Ausarbeitung waren neben der Landesabteilung Forstdienst auch der Südtiroler Bauernbund und der Jagdverband beteiligt. Auf europäischer und staatlicher Ebene hatten sich zuvor EU-Abgeordneter Herbert Dorfmann und Senator Meinhard Durnwalder intensiv für die Neuregelung eingesetzt.<h3> Wolf bleibt aber weiterhin eine geschützte Art</h3>Trotz der Lockerung bleibt der Wolf weiterhin eine geschützte Art. Die EU-Staaten müssen nach wie vor seinen günstigen Erhaltungszustand sicherstellen. <h3> Herdenschutzmaßnahmen werden weiterhin notwendig sein</h3>„Herdenschutzmaßnahmen werden auch künftig notwendig sein, müssen für eine Entnahme aber nicht mehr zwingend nachgewiesen werden“, erklärt Landesforstdirektor Günther Unterthiner. Entscheidend sei nun der Erhaltungszustand der Population: „Ein lückenloses Monitoring ist daher unverzichtbar. Sichtungen und Risse müssen weiterhin konsequent gemeldet werden.“