Bis Dienstag waren im Gemeinderat von St. Ulrich auch die Bürgerliste mit sieben Vertretern und die Freiheitlichen mit einem Vertreter dabei. Beide Bewegungen haben innerhalb der vorgesehen Frist am Dienstag das Listenzeichen und etwaige Kandidaten nicht abgegeben.Diese ist eine absolut neue Situation für St. Ulrich."Es greift der Artikel 90 des Wahlgesetzes. Damit die Wahlen gültig sind müssen 50 Prozent der Wahlberechtigten zur Wahl gehen. D.h. in St. Ulrich müssen ca. 1.700 Bürger zur Wahl gehen. Von den abgegeben Stimmen müssen mindestens 50 Prozent gültig sein" erklärte der Verantwortliche des Wahlamtes in der Gemeinde St. Ulrich Karl Gustav Mahlknecht in einem Radiointerview.Eine Stimme reichtEin weiterer sehr aufregender Punkt ist jener, dass insgesamt 18 Plätze im Gemeinderat von St. Ulrich vorgesehen sind, die SVP aber scheinbar nur 17 Kandidaten abgegeben hat."Technisch gesehen ist dies kein Problem denn ein Gemeinderat funktioniert wenn mindestens die Hälfte der vorgesehen Gemeinderatsmitglieder anwesend sind, in diesem Fall also neun. Der 18 Platz würde aber für die nächsten fünf Jahre unbesetzt bleiben" erklärte Mahlknecht weiter.Zudem heißt dies aber auch: Mit nur einer erhaltenen Stimme ist man ab sofort im Gemeinderat von St. Ulrich.Über die Gründe, warum die zwei Bewegungen nicht mehr kandidieren, wird nun spekuliert. Offizielle Stellungnahmen gab es bislang noch nicht. Tatsache ist aber, dass es für die nächsten fünf Jahre einen einfarbigen Gemeinderat in St. Ulrich geben wird.stol/pas