Tausende Südtiroler warten auf Baurechte im landwirtschaftlichen Grün; geplant sind qualitativer Erweiterungen von Hotels, unterirdische Kubatur, Erweiterung für den Energiebonus bis zum Bienenhaus. Bislang allerdings umsonst. <BR /><BR />Weil das neue Urbanistikgesetz eine Regelung über die Raumordnung nicht mehr zulässt, sollten erst alle 116 Gemeinden ihre Landschaftspläne abändern. Das hätte aber Jahre gedauert, daher legte die Landespolitik im November den Turbo ein: Das Landschaftsleitbild von 2002 soll einen Anhang mit einem bunten Strauß an Baurechten im landwirtschaftlichen und alpinen Grün erhalten. Weil das Landschaftsleitbild ein Fachplan ist, konnten Gemeinden und Organisationen sich äußern, dann geht der Ball an die Landeskommission für Raum/Landschaft. Das letzte Wort zu den Baurechten spricht die Landesregierung.<BR /><BR /> Jetzt allerdings erfolgt die kalte Dusche: Vor dem Gang in die Kommission hat man ein Vorgutachten eines Rechtsexperten eingeholt. „Unsere Ämter waren wohl zu optimistisch, denn das Gutachten besagt, dass für einige Baurechte eine strategische UVP nötig ist. Diese würde klären, welche Auswirkungen sie haben und ob sie zulässig sind.“ Betroffen sind die unterirdische Kubatur, Abriss und Wiederaufbau und die qualitative Erweiterung im Gastgewerbe.<h3> Strategische UVP hätte ungewissem Ausgang</h3>Das Vorgutachten ist nicht bindend. Aber: „Eine strategische UVP dauert ein halbes Jahr“, sagt Kuenzer. Und sie könnte bewirken, dass Baurechte wie die qualitative Erweiterung im landwirtschaftlichen Grün gar nicht zulässig sind.<BR /><BR />Um dies zu vermeiden, muss die Landesregierung umdisponieren „Bei Abriss und Wiederaufbau arbeiten die Ämter an einer neuen Formulierung“, so Kuenzer. Das unterirdische Bauen wurde diese Woche im Gesetzgebungsausschuss des Landtags in die Urbanistikreform geschmuggelt. Wohl wissend, dass diese Passage schon einmal von Rom angefochten worden ist.<h3> Kurswechsel bei qualitativer Erweiterung</h3>Bei der qualitativen Erweiterung bahnt sich indes ein Kurswechsel an. Zugesagt war, dass „alle“ gastgewerblichen Betriebe im landwirtschaftlichen Grün um 30 Prozent der überbauten Fläche erweitern dürfen, um ihre Qualität mit neuen Speisesälen, Wellnessanlagen usw. zu steigern. Jetzt hingegen soll die Erweiterung gedeckelt werden: „30 Prozent, aber maximal 12.000 Kubikmeter“, so Landesrätin Kuenzer. <BR /><BR />Im Klartext bedeutet dies: Wenn der Betrieb unter 12.000 Kubikmetern ist, darf er noch etwas dazubauen. Umfasst ein Betrieb aber schon jetzt 12.000 Kubikmeter – das sind rund 80 Betten – kann er sich die qualitative Erweiterung abschminken. „Dies ist der mit dem Landeshauptmann abgesprochene neue Vorschlag“, sagt die Landesrätin.<BR /><BR />Widerstand kommt vom HGV. „Ein Ding der Unmöglichkeit. Alle Zusicherungen gingen bisher in die gegenteilige Richtung. Wir reden hier nicht von neuen Betten, sondern von Investitionen in die Qualität. Da ist es klar, dass es auch für größere Betriebe eine Erweiterung geben muss“, sagt HGV-Präsident Manfred Pinzger. <BR /><BR /> Zugesagt war eine qualitative Erweiterung von 30 Prozent für alle. „Die Politik kann nicht wortbrüchig werden“, wettert Pinzger. Bei großen Betriebe sei man bereit, die Erweiterung an Nachhaltigkeitskriterien zu koppeln. „Aber gar nichts, geht nicht“, so Pinzger. Das letzte Wort sei noch nicht gesprochen.<BR /><BR /><BR />