Bereits am Dienstag wurden einige Regeländerungen auf Landesebene angekündigt <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/erst-ab-5-infizierten-kindern-in-den-fernunterricht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a>. Am Donnerstag wurden die Lockerungen jedoch auf Eis gelegt: <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/covid-suedtirol-wartet-bei-schul-erleichterungen-auf-rom" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Man warte auf eine Regelung aus Rom.</a> Denn: Auch auf Staatsebene seien Lockerungen in Ausarbeitung. <BR /><BR />Nach wie vor gelten somit in Kindergärten und Schulen die bestehenden Quarantänevorschriften laut staatlichem Protokoll vom 8. Jänner. Das bedeutet: Bei 3 positiven Coronafällen geht es für eine Schulklasse ab in den Fernunterricht, im Kindergarten bereits bei einem Fall pro betroffener Gruppe.<BR /><BR />„Aufgrund der derzeit hohen Zahlen an Corona-Fällen ist dies kompliziert, weil der Sanitätsbetrieb mit den Quarantänbescheiden für Kinder und betroffene Eltern nicht nachkommt. In den Fernunterricht müssen die Schülerinnen und Schüler aber dennoch“, erklärt Falkensteiner. Diese Situation sei für viele Eltern, die dann gezwungen sind daheimzubleiben, auch in Sachen Krankschreibung schwierig. <BR /><BR />„Deshalb gibt es nur eine Lösung: Klare und einheitliche Protokolle“, so die Landesschuldirektorin. Für kommende Woche habe der Staat ein neues Protokoll angekündigt. Die Landesregierung wolle dieses dann übernehmen. <BR /><BR /><embed id="dtext86-52584445_quote" /><BR /><BR />Laut ersten Ankündigungen sind Lockerungen in Ausarbeitung. So sollen dann nur mehr positiv getestete Kinder in Quarantäne und in den Fernunterricht müssen. „Für alle negativ getesteten bliebe der Präsenzunterricht weiter gewährleistet. Aber mit Ankündigungen tun wir uns in solchen Zeiten generell schwer, daher heißt es noch abwarten. Es braucht definitive Entscheidungen und ein unterschriebenes Protokoll“, betont die Landesschuldirektorin.