„Es ist nicht richtig, in Sachen Politikerrenten von erworbenen Rechten zu sprechen – man muss viel mehr von rechtmäßigen Erwartungen sprechen“, sagte Paolo Evangelista, regionaler Staatsanwalt am Rechnungshof, gestern im Anschluss an die Sitzung der Vereinigten Sektionen des Rechnungshofs der Region. Diese Sitzung findet einmal im Jahr statt. Demnach sei es auf jeden Fall möglich, die Summe der Politikerrenten auch im Nachhinein nach unten zu korrigieren. In seiner Stellungnahme verwies der regionale Staatsanwalt auf das Regionalgesetz Nummer 6 aus dem Jahr 2012, wo diese Möglichkeit verankert sei.Außerdem hat der Rechnungshof in seiner Sitzung der Vereinigten Sektionen (Trient und Bozen) am Montagabend Die Rechnungslegung bzw. Bilanz der Region und der beiden Länder geprüft. Was die Region betrifft, forderte der Rechnungshof die Zuständigen dazu auf, die Beteiligungen an Gesellschaften abzustoßen. Genannt wurden die Brennerautobahn AG, die Messegesellschaften von Trient und Bozen und Mediocredito. Als Ausnahme gilt Pensplan. stol__________________________________________________________________Mehr dazu lesen Sie in der Dienstagausgabe der "Dolomiten".