<BR /><b>Aufgrund des Freispruches im zweiten könnten Sie einen Antrag auf Wiederaufnahme des ersten SoFo-Verfahrens stellen [siehe oben, Anm. d. Red.]. Ist die Entscheidung schon gefallen?</b><BR />Luis Durnwalder: Nein, dazu muss ich mich noch mit meinen Anwälten beraten. Aber es wäre schon mein Wunsch, das Verfahren wiederaufzunehmen. Das Gericht war beim Freispruch sehr deutlich und hat meine Unschuld sehr klar herausgestellt. Warum sollte das dann in Bezug auf den ersten Prozess nicht gelten?<BR /><BR /><embed id="dtext86-69981933_quote" /><BR /><BR /><b>Warum ist Ihnen das so wichtig? Die Strafe in Form sozialer Arbeit ist abgeleistet, eine Entschädigung wird es wohl nicht geben?</b><BR />Durnwalder: Ich bin da vielleicht eine Art Michael Kohlhaas. Recht muss Recht bleiben. Und es kann nicht sein, dass übers Gleiche unterschiedlich geurteilt wird. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass ich alles richtig gemacht habe. Und genau so steht es auch in der Begründung für meinen vollumfänglichen Freispruch im zweiten Verfahren. Besser hätte ich es selbst nicht sagen können. Zudem heißt es in der Urteilsbegründung zum Freispruch auch, ich hätte eigentlich auch im ersten Verfahren freigesprochen werden müssen. Eigentlich müssten die Gerichte selber ein Interesse daran haben, diesen Widerspruch aus dem Weg zu räumen. Ich möchte jedenfalls, dass es Schwarz auf Weiß steht: Der Durnwalder hat nichts falsch gemacht. <BR /><BR /><embed id="dtext86-69981934_quote" /><BR /><BR /><b>Nur der weißen Weste wegen?</b><BR />Durnwalder: Ich bin auch zu Rückzahlungen verurteilt worden. Doch wenn ich nichts verbrochen habe, und das Gericht sagt ja jetzt klar, es war nichts Unrechtmäßiges dabei, warum sollte ich etwas zurückzahlen?<BR /><BR /><b>Sie waren immer überzeugt, das Ganze sei politisch motiviert gewesen ...</b><BR />Durnwalder: Genau das zeichnet sich immer mehr ab.