Die neuen Richtlinien legen demnach die Eigenschaften und die Qualität fest, denen Recyclingbaustoffe entsprechen müssen, sowohl im Hinblick auf die Bautechnik als auch auf die Umweltverträglichkeit. Recyclingbaustoffe können nämlich nur in den Bauzyklus wieder eingeführt werden, wenn sie einheitlichen, qualitativen Standards entsprechen. Recyclingbaustoffe müssen daher dieselben Eigenschaften im Hinblick auf Gebrauch und Dauer aufweisen, wie die natürlichen primären Baustoffe, die am häufigsten verwendet werden.Jährlich fallen in Südtirol rund 900.000 Tonnen Baureste an.Die neuen Richtlinien, die nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft treten, gelten für alle Baurestmassen, die an Baustellen anfallen. Sie umfassen also das Aushubmaterial, das bei Bauarbeiten, landwirtschaftlichen Arbeiten oder dem Tunnelbau anfällt, das Straßenaufbruchmaterial, das bei dem Abbruch oder der Fräsung von Straßen entsteht, sowie den Bauschutt aus dem Hoch- oder Tiefbau.stol/lpa