Wie Landeshauptmann Luis Durnwalder nach der Regierungssitzung erklärte, bescheinige das Gutachten der Universität Innsbruck den Referenden gegen den „Ausverkauf der Heimat" und zum „Vorrang der Einheimischen im Wohnbau" einen Verstoß gegen EU-Recht. In den anderen drei Fragen, jenen zur Direkten Demokratie und zum Flughafen, hätten die EU-Normen keine Relevanz. „Hier entscheidet der Staat bzw. das Land, weshalb sich der Experte Obwexer auch nicht direkt geäußert hat", so Durnwalder. Das Gutachten der Universität Trient hingegen betreffe die Verfassungsmäßigkeit und komme zum Ergebnis, dass alle fünf Befragungen gegen die italienische Verfassung verstoßen. „Beide Befragungen zur Direkten Demokratie widersprechen laut Experten Toniatti dem Artikel 47 der Verfassung. Dieser sieht u. a. vor, dass das Wahlgesetz vom Landtag geregelt werden muss", so Durnwalder. Der Landeshauptmann betonte, dass trotz der Verfassungsbedenken die Volksbefragungen durchgeführt werden müssten. „Sie sind für zulässig erklärt worden und müssen deshalb auch regulär stattfinden." Er selbst werde nicht teilnehmen, da auch eine Nicht-Beteiligung eine Beteiligung sei, zumindest was die Ergebnisse betreffe. Sollten die fünf Befragungen eine Mehrheit erhalten, „dann werde ich das Gesetz unterschreiben und nach Rom schicken. Es ist dann die Aufgabe Roms eventuelle Verfassungsbedenken vor dem Verfassungsgerichtshof zu klären", so Durnwalder abschließend. apa/joi