<h3> Neuerung vor allem bei mündlicher Prüfung</h3>Die Neuerungen betreffen vor allem die mündliche Prüfung. Künftig müssen die Schüler vier Fächer absolvieren, die jedes Jahr im Jänner vom Bildungsministerium festgelegt werden. <h3> Wer nicht antritt, gilt automatisch als durchgefallen</h3>Ein Rücktritt vom mündlichen Teil wird nicht mehr möglich sein: Wer nicht antritt, gilt automatisch als durchgefallen. Zudem entscheidet auch die Verhaltensnote über die Zulassung – liegt sie unter sechs, darf man erst gar nicht antreten.<h3> Neue Zusammensetzung der Kommissionen</h3>Geändert wird außerdem die Zusammensetzung der Kommissionen: Statt sieben Mitgliedern sollen künftig nur fünf prüfen. Auch das Punktesystem wird angepasst. Für besonders gute Leistungen gibt es weiterhin Bonuspunkte, allerdings maximal drei – und nur, wenn das Gesamtergebnis inklusive Schulguthaben mindestens 97 Punkte erreicht.<h3> Enge Verzahnung von Schule und Berufsausbildung</h3>Darüber hinaus wird die enge Verzahnung von Schule und Berufsausbildung gestärkt. Der bisherige Lernbereich „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ trägt künftig die Bezeichnung „Schule-Arbeitswelt“.<h3> Die Termine stehen schon fest</h3>Unabhängig von möglichen Änderungen am Gesetzesdekret stehen die Termine bereits fest: Die erste schriftliche Prüfung (Deutsch für deutschsprachige Schulen) findet am Donnerstag, 18. Juni statt, die zweite Prüfung (schultypische Fächer) am Freitag, 19. Juni. Die dritte schriftliche Prüfung in der Zweitsprache Italienisch findet am Montag, 22. Juni statt. Die mündlichen Prüfungen werden nach der ersten Sitzung der Prüfungskommissionen (voraussichtlich am Dienstag, 16. Juni) fixiert.