Darin wird die steuerrechtliche Gleichstellung der Ausgaben für den Tagesmütterdienst gefordert. Die Kosten für Kinderhorte werden von der öffentlichen Hand mitgetragen, für den Tagesmütterdienst müssen Familien alleine aufkommen. Mit der steuerlichen Absetzbarkeit würde der Dienst finanziell interessanter. „Es geht in erster Linie um die Gleichstellung. Ich bin selbst Präsidentin einer Genossenschaft mit Tagesmütterdienst und ich kann nur die Wichtigkeit des Dienstes für die Eltern unterstreichen. Der Dienst ist ungemein flexibel und hilft den gestressten Eltern weiter“, betonte Einbringerin Hochgruber Kuenzer. Vor allem in den strukturschwachen Landgemeinden sei das Angebot eine willkommene Hilfe. Der Antrag wird jetzt an das Parlament in Rom weitergleitet. stol