Während für ersteres die technische Durchführungsbestimmung in der Sitzung verabschiedet wurde, wurde das Projekt Bausparen den Regierungsmitgliedern durch PensPlan Präsident Gottfried Tappeiner im Detail vorgestellt. Das Projekt soll, so Landeshauptmann Durnwalder, weiter vertieft werden.Das von PensPlan-Präsident Tappeiner vorgestellte Projekt „Bausparen“ stellt eine Kombination aus Renten- und Bausparen dar und vereint gleich mehrere Vorteile in sich: für den einzelnen, die Gesellschaft und auch für die lokale Wirtschaft. Angespart wird, wie für die Zusatzrente auch bisher, über einen Teil des Gehalts, für dieses Modell rund 4 Prozent des Bruttolohnes von Seiten der Arbeitnehmer. Die Einzahlungen in den Pensionsfonds erfolgen im Gegensatz zu anderen Sparformen steuer- und abgabenfrei.Nach der Ansparphase wird durch dieses Modell der Zugang zu einem kostengünstigeren Kredit für die Erstwohnung ermöglicht – in der doppelten Höhe des angesparten Kapitals. Zurückgezahlt werden in Raten zuerst lediglich die Zinsen, das geschuldete, im Zusatzrentenfonds aber weiterhin deponierte und gewachsene Kapital – erfolgt am Ende in einer einmaligen und wiederum steuerbegünstigen Zahlung, weil über die gesamte Laufzeit rund 4 Prozent eingezahlt werden, reichen 50 Prozent für die Tilgung und die restlichen 50 Prozent des angesparten Kapitals für eine angemessene Zusatzrente, so Tappeiner.Landesobligationen und Rotationsfonds „Bausparen“Das in die sogenannte „Bauspar“-Linie eingezahlte Kapitel sollte in Landesobligationen investiert, das wiederum den Rotationsfonds „Bausparen“ speist, aus dem die begünstigten Kredite finanziert werden.Direktüberweisung Zusatzrentenbeitrag für Erziehung und PflegeDie am Dienstag verabschiedete Durchführungsbestimmung, sieht u.a. vor, dass der Beitrag für die Zusatzrente für Erziehungs- und Pflegejahre in Zukunft direkt überwiesen wird, was die bisherige Vorstreckung des Beitrages vonseiten der Anspruchsberechtigten überflüssig macht. Damit liegt es nun bei den beiden Ländern, die Maßnahme umzusetzen und die Termine für die Ansuchen festzulegen. Mütter und Väter, die innerhalb des 3. Lebensjahres ihres Kindes entsprechende Rentenlücken aufweisen, können diesen Zusatzrentenbeitrag von bis zu 3.500 Euro auch in Anspruch nehmen und auf ihrem Zusatzrentenkonto „gutschreiben“ lassen. Dasselbe gilt für jene, die Angehörige zuhause pflegen. Für jene, die den Beitrag für die freiwillige Weiterversicherung beim NISF/INPS ansuchen (bis zu 6.000 Euro), bleibt alles beim Alten.