Das Oberlandesgericht hat sich - wie erst am Mittwoch bekanntgegeben wurde - schon am Dienstagnachmittag für nicht zuständig erklärt und den Rekurs der Partei von Ulli Mair deshalb nicht behandelt. Möglicherweise Rekurs bei KassationDie Freiheitlichen werden jetzt ihren Rekurs "aller Wahrscheinlichkeit nach" dem zentralem Wahlamt der Kassation in Rom vorlegen, das die Zuständigkeit habe, erklärten die Freiheitlichen am Mittwoch auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz in Bozen. Eingereicht werden muss der Rekurs bis Donnerstagabend. SVP: "Haben schriftliche Bestätigung"Die SVP kritisierte die Freiheitlichen am Mittwoch scharf. Der missglückte Rekurs schlage dem Fass den Boden aus, so SVP-Obmann Theiner.„Das Vorgehen der Freiheitlichen zeugt von völliger Unkenntnis des Wahlgesetzes und der Verfahrensordnung“, unterstreicht Theiner.Die regionale Wahlkommission habe schriftlich bestätigt, dass die Südtiroler Volkspartei aufgrund der vorangegangenen Überprüfung alle Voraussetzungen besitze, um bei den Parlamentswahlen am 24. und 25. Februar 2013 anzutreten.„Wir haben diese Entscheidung erwartet, nachdem unsere Liste in vollem Einklang mit den gesetzlichen Voraussetzungen steht“, erklärt Theiner.Der RekursDie Partei hatte die Eingabe am Dienstag beim Oberlandesgericht hinterlegt, mit einer Entscheidung des Gerichts wurde eigentlich für heute gerechnet. In dem von der freiheitlichen Obfrau Ulli Mair und dem Landtagsabgeordneten Roland Tinkhauser unterzeichneten Rekurs wollten die Freiheitlichen vom Oberlandesgericht überprüfen lassen, ob die SVP-Liste für die Abgeordnetenkammer aufgrund der Kandidatur von zwei PATT-Vertretern als Minderheitenliste zulässig ist.Die Freiheitlichen wollen klären, „ob die Südtiroler Volkspartei die Kriterien erfüllt, um bei den anstehenden Parlamentswahlen vom 24. und 25. Februar 2013 als politische Partei der sprachlich anerkannten Minderheiten zugelassen zu werden“, so die Partei in einer Aussendung.stol