Dienstag, 22. August 2017
Richtlinien für Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün
Keine Substanzen, die auch nur als potentiell gesundheitsgefährdend eingestuft werden, dürfen in Zukunft auf öffentlichen Flächen sowie in Schulhöfen etc. ausgebracht werden. Dies hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.

Auf öffentlichen Grün werden keine potentiell gefährdende Stoffe mehr verwendet.