Dienstag, 22. August 2017

Richtlinien für Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im öffentlichen Grün

Keine Substanzen, die auch nur als potentiell gesundheitsgefährdend eingestuft werden, dürfen in Zukunft auf öffentlichen Flächen sowie in Schulhöfen etc. ausgebracht werden. Dies hat die Landesregierung am Dienstag beschlossen.

Auf öffentlichen Grün werden keine potentiell gefährdende Stoffe mehr verwendet.









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