„Es gibt grünes Licht für den Vorschlag der Regierung zur Reform des Autonomiestatuts der Region Trentino-Südtirol. Ein großartiges Ergebnis, auf das wir stolz sein können“, betont der Minister für regionale Angelegenheiten, Roberto Calderoli.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1148448_image" /></div> <BR />„Ich werde den heute (Donnerstag) bei der Sitzung einstimmig vereinbarten Vorschlag umgehend dem Ministerratspräsidium übermitteln“, fügte Calderoli hinzu. „Je nach Zeitplan des Ministerrats halte ich eine erste Vorprüfung bereits in der kommenden Woche für möglich und wünschenswert.“<h3> 137 Maßnahmen zum Schutz der Südtiroler Bevölkerung</h3>Das Zweite Autonomiestatut von 1972 bildet heute die Grundlage für den Minderheitenschutz in Südtirol, es trat am 20. Jänner 1972 in Kraft. Mit ihm wurden dem Land Südtirol weitreichende Kompetenzen übertragen. Diese unterteilen sich in primäre (ausschließliche), sekundäre (konkurrierende) und tertiäre (residuale) Zuständigkeiten, abhängig davon, wie weit das Land unabhängig von der Regierung in Rom Entscheidungen treffen kann.<BR /><BR />Im Zweiten Autonomiestatut sind 137 Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung Südtirols enthalten. Sie wurden nach mühseligen bilateralen Verhandlungen zwischen Italien und Österreich erarbeitet und im Zuge von Gesprächen des Ministerpräsidenten Aldo Moro mit dem damaligen SVP-Obmann Silvius Magnago ergänzt.